Ultraschall – Vorsicht ist geboten
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall mahnt zur Vorsicht
Achtung! Die Rechtslage zum Gebrauch von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. ÄrztInnen und allen anderen Personen ist es untersagt, Ultraschall an ungeborenen Kindern anzuwenden, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Damit wird das Baby-Fernsehen – als private oder Ige-Leistung – zur Ordnungswidrigkeit, ebenso wie CTG-Messungen und Dopton-Anwendungen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucherschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-AnwenderInnen.
Im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung werden weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten. Die Eltern entscheiden, ob sie ihr Kind mit Ultraschall untersuchen lassen wollen oder nicht.
Genaueres erfahren Sie in dieser Presseerklärung
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) 2012:
„Vorsicht ist das oberste Gebot in der Medizin…Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft sollten nur von Ärzten mit entsprechender Aus- und Weiterbildung und nur dann durchgeführt werden, wenn sie wirklich notwendig sind.“ Die DEGUM spricht sich ausdrücklich gegen das Babyfernsehen aus.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin DEGUM vom 8.8.2012
Otwin Linderkamp, Prof.(em.), Universität Heidelberg, Arzt für Kinder- und Jugendmedizin schreibt zur Wirkung des Ultraschalls 2017: Wirkung des vorgeburtlichen Ultraschalls
Linderkamps Fazit zum derzeitigen Umgang mit dem Ultraschall lautet (Januar 2017):
"Die Anwendung von pränatalem Ultraschall – früher, häufiger, länger, stärker – verschiebt das Risiko-Nutzenverhältnis zur Zeit zunehmend in Richtung Risiko. Dieser gefährliche Weg muss und kann im Interesse unserer Kinder aufgehalten werden, ohne auf die wirklich medizinischen Vorteile der pränatalen Ultraschall-Diagnostik zu verzichten."