Blasensprung vorzeitig – S3-Leitlinie
Was steht in der S3-Leitlinie?
Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/ Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.
LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Wir zitieren und markieren mit „…“ und Ziffernangabe. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen "soll" und "sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth.
Leitlinie
Bei einem vorzeitigen Blasensprung wird empfohlen, gelassen zu bleiben. Die Frau muss nicht liegen. Eine vaginale Untersuchung sei nicht erforderlich. Die Untersuchung mit dem Spekulum (aus Plastik oder Metall bestehendes Gerät, das in die Vagina eingeführt werden kann) aufgrund eines vorzeitigen Blasensprungs sei nicht erforderlich. Es wird ein Infektionsrisiko für das Baby von 1 % angegeben, das durch eine Vaginal-Untersuchung aber steigen würde.
Die Frau kann nach einem Blasensprung wählen:
1.) 24 Stunden abwarten. Sie kann noch zuhause bleiben. Baden und Duschen sei möglich. Nach 24 Stunden sollte eine Geburtseinleitung angeboten werden.
2.) Sie kann einer Geburtseinleitung mit künstlichen Wehenmitteln zustimmen. (S. 48 f)
GreenBirth
Wir zitieren hier, was Iris Eichholz, Hebamme, in ihrer Dokumentation „Kinderrechtsverletzungen während Schwangerschaft, Geburt und in den ersten Lebenstagen“ schreibt (2019, S. 36):
„Die Vagina ist ein sich selbst reinigendes Organ, das nur eine Fließrichtung kennt: von innen nach außen. Der äußere Intimbereich ist physiologisch bedingt stark keimbesiedelt, v.a. durch die Nähe zur Analregion. Nun würde es diese Keime eine gewaltige Anstrengung kosten, sich aus eigener Kraft „gegen den Strom schwimmend“ die Scheide hinauf zu arbeiten und eine Infektion der Fruchthöhle, der Eihäute und des Kindes zu verursachen. Durch die vaginale Untersuchung aber wird den Keimen eine ‚günstige Mitfahrgelegenheit‘ direkt bis an das Köpfchen des Kindes geboten. Vor allem nach erfolgtem Blasensprung bedarf es strenger Kriterien für die Durchführung dieser nebenwirkungsreichen Intervention.“
Allgemeine Informationen zur Leitlinie
Kurzfassung der Leitlinie
05/2021