Dammschnitt – "Standard- oder Nebeneingriff"?
Dürfen Ärzte definieren, welche Bedeutung der Dammschnitt für Frauen haben kann?
Der Dammschnitt gilt nach ärztlicher Darstellung „als Standardeingriff oder ‚Nebeneingriff’ …, in den die Schwangere durch den Abschluss des Behandlungsvertrages einwilligt“. Tatsächlich gibt es nur wenige medizinische Indikationen mit gesichertem Nutzen für Mutter und Kind.
Ein Dammschnitt ist nach Auffassung vieler Frauen eine Körperverletzung ohne Einwilligung, und nicht wenige Frauen sind über diese Verletzung an intimster Körperstelle und nachfolgend körperlicher Beschwerden aufgebracht. Die Bezeichnung Dammschnitt ist zudem verharmlosend, weil der Schnitt die Vagina unmittelbar betrifft. Es gibt mittlerweile Frauen, die diese Verletzung mit rituellen Genitalverletzungen in vielen Ländern gleich setzen. In beiden Fällen wird gesellschaftlich die Verstümmelung bzw. Verletzung des weiblichen Genitalbereiches geduldet.
Quelle: Ärzteblatt Archiv (runterscrollen)
Seit 2020 gibt es die "S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin"
Dort wird festgehalten, dass ein Dammschnitt aus Routine nicht mehr gemacht werden soll. Damit wird eingeräumt, dass er häfig ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) gemacht wurde.
Allerdings wird dann geschrieben, dass ein Dammschnitt in einem bestimmten Wikle gemacht werden soll.
Der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) und Mother Hood haben dieses abgelehnt und eine Begründung erarbeitet, die in der Leitlinie veröffentlicht ist.
Unsere Empfehlung: Lesen und bei der Anmeldung in der Klinik thematisieren.
10/2022