Dammschnitt – Verstoß gegen Grundgesetz
Dammschnitt ohne Zustimmung - Körperverletzung
"(...) Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und damit der Schutz der körperlichen Integrität ist im Grundgesetz verankert (Art. 2 Abs. 2 GG). Für die normale Geburt verlangt die Rechtsprechung derzeit keine spezielle Aufklärung, da sie einen natürlichen Vorgang darstellt. Vergleichbares trifft für die vaginal operative Entbindung und die Episiotomie [Dammschnitt] zu. Letztere wird in den meisten Fällen ohne Einwilligung vorgenommen, da sie als Standardeingriff oder „Nebeneingriff“ gilt, in den die Schwangere durch den Abschluss des Behandlungsvertrages einwilligt, obwohl es nur wenige medizinische Indikationen mit gesichertem Nutzen für Mutter und Kind gibt. (...)"
Quelle: Ärzteblatt zum Dammschnitt (ziemlich am Ende des Dokumentes)
Aus einer Vergleichsstudie:
In Kliniken haben 70,2 % der Frauen nach der Geburt ihres Kindes einen verletzten Damm. In Geburtshäusern sind es 58,8 % der Frauen, die eine Dammverletzung davontragen. Dabei wurde nicht erhoben, ob es kleine oder größere Risse oder Schnitte waren, deren Nutzen bisher nicht nachgewiesen ist. Für den Heilungsprozess ist auch von Bedeutung, ob ein kleiner Riss von selbst heilt oder ein Schnitt in die Muskulatur willkürlich vorgenommen wurde. Diese o.g. Zahlen ermittelte eine deutsche Pilotstudie der GKV (1) vom Nov. 2011 an ca. 90 000 ansonsten komplikationslosen Geburten in Kliniken und bei ca. 30 000 Geburten in Geburtshäusern.
Die aktuell gültige S3-Leitlinie zur "Vaginalen Geburt am Termin" macht zwei gegensätzliche Aussagen, die Sie kennen sollten:
a) Ein Dammschnitt soll nicht mehr routinemäßig erfolgen. D. h. dass Sie bei der Anmeldung in der Klinik auf diese Empfehlung ausdrücklich hinweisen sollten.
b) Die Empfehlung sagt, wenn ein Dammschnitt gemacht werde, solle dieser in einem bestimmten Winkel erfolgen.
Dieser Passus wurde ausdrücklich vom Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) und von Mother Hood abgelehnt. Beide Verbände haben auch eine kritische Stellungnahme dazu abgegeben.
Lesen Sie unsere Zusammenfassung zum Thema Dammschnitt nach der Leitlinie.
Für Sie ist wichtig (falls Sie in der Klinik entbinden werden): Dass Sie darauf bestehen, dass nur dann geschnitten werden darf, wenn es für das Kind notwendig ist. Außerdem sollte Ihnen bewusst sein, dass Sie möglichst in aufrechter Position Ihr Kind bekommen. Sobald Sie die Geburt einleiten lassen (Zeitdruck, Ungeduld, Personalmangel), müssen Sie mit starken Schmerzen rechnen. Der Ruf nach Schmerzmitteln und PDA dauert dann nicht lange. Da bei einer PDA der Unterkörper taub sein wird, können Sie nicht mehr aufrecht gebären und nicht mehr gut mithelfen, dass das Kind geboren wird...
(1) GKV= Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen Presseerklärung zur o.g. Pilotstudie der GKV 2011