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Dauer-CTG bei Wehenmitteln verpflichtend

...bei Wehenmitteln immer erforderlich

Während der Geburt werden sowohl die Wehentätigkeit wie auch der Herzschlag des Kindes mit überwacht.Eine neue Leitlinie empfihlt die Rückkehr zum Pinard-Hörrohr, weil es schonender und weniger fehleranfällig ist. Vorausgesetzt ist allerdings eine Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme. Die ist zurzeit in Kliniken nur bei ambulanten Beleggeburten möglich. Das bedeutet; dass Sie eine Hebamme gefunden haben, die einen Vertrag mit einer Klinik hat und Sie in der Klinik dauerhaft begleitet. Weder im Hebammen-Kreißsaal noch im arztgeleiteten Kreißsaal, gibt es diesbezüglich Sicherheit. Lesen Sie hier, was die Leitlinie zum CTG sagt und fragen Sie nach, falls Sie sich in der Klinik anmelden.

Werden künstliche Wehenmittel verabreicht, wird den Frauen in jedem Fall ein „Dauer-CTG“ um den Bauch geschnallt, um die Wehentätigkeit und den Herzschlag des Kindes kontrollieren zu können. Dadurch ist die Bewegungsfähigkeit eingeschränkt. Auch hier empfiehlt die neue Leitlinie eine drahtlose Variante (Telemetire), welche die Bewegungsmöglichkeit verbessert.
Eine unmittelbare Folge: Noch immer gebären 86 % der Frauen in Kliniken in liegender Haltung, obwohl dadurch die Schwerkraft nicht genutzt und die Geburt nachweislich länger dauert und gefährlicher wird. (Im Geburtshaus sind es nur 23,7 %.) Quelle: Pilotstudie 2011:  Vergleich Klinikgeburten mit Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen

Bis zu 50 % aller CTG-Messungen vor und während der Geburt führen hinsichtlich der Gefährdungslage des Kindes zu Fehldiagnosen (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe 2014). In den zwei Stunden vor der Geburt zeigen 90 % der CTG-Aufzeichnungen pathologische Werte. („Gegen den Trend – Wie es gelingen kann, die Kaiserschnittrate zu senken“ Broschüre des AKF 2018, S. 12) Diese Diagnosen sind verantwortlich für Komplikationen im Geburtsverlauf, weitere Eingriffe (z.B. Mikroblutuntersuchung/MBU) und für viele Kaiserschnitte.

Die neue CTG Leitlinie ist lediglich eine Empfehlung. Das routinemäßige Anlegen soll entfallen. Fragen Sie nach. Das Klinikperonal wird Ihnen sagen, was vor Ort möglich ist. CTG ist Ultraschall. Ultraschall ist umstritten. Der Beweis der Unschädlichkeit ist nicht gegeben. Eine 1:1 Betreuung von Frauen bei der Geburt ihres Kindes wäre die klügere Geburtsbegleitung, als Geburten mit fehleranfälligen Messinstrumenten zu behindern.

Achtung
! Die Rechtslage zur Anwendung von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. Ärztlnnen und allen anderen Personen ist es ab 2021 untersagt, ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) ungeborene Kinder mit Ultraschall zu untersuchen. Damit werden Baby-Fernsehen, das Herstellen von DVDs und Erinnerungsfotos – als Ige-Angebot oder auf Wunsch der Eltern – zur Ordnungswidrigkeit. Auch das CTG ist Ultraschall und bedarf einer medizinischen Indikation, um angewendet werden zu dürfen. Der Gebrauch des Dopton durch Hebammen ist nicht verboten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucher- und Kinderschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-Anwenderlnnen. Den Eltern werden im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten. Wenn dabei ein Foto entsteht, ist dies nicht verboten.
Mehr zu Erklärungen von Verbänden, nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden und wissenschaftlichen Stellungnahmen finden Sie hier.

10/2022