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Feinultraschall anstatt 2.Basisultraschall

Feinultraschall – Organultraschall – Fehlbildungsdiagnostik

Achtung! Die Rechtslage zur Anwendung von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. Ärztlnnen und allen anderen Personen ist es ab 2021 untersagt, ohne medizinische Indikation (Notwendigkeit) ungeborene Kinder mit Ultraschall zu untersuchen. Damit werden Baby-Fernsehen, das Herstellen von DVDs und Erinnerungsfotos – als Ige-Angebot oder auf Wunsch der Eltern – zur Ordnungswidrigkeit. Auch das CTG ist Ultraschall und bedarf einer medizinischen Indikation, um angewendet werden zu dürfen. Der Gebrauch des Dopton durch Hebammen ist nicht verboten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucher- und Kinderschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-Anbieterlnnen. Den Eltern werden im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung weiterhin die drei sog. „Basisultraschalluntersuchungen“ angeboten. Wenn dabei ein Foto entsteht, ist dies nicht verboten.
Mehr zu Erklärungen von Verbänden, nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden und wissenschaftlichen Stellungnahmen erfahren Sie hier.

Ultraschall ist eine ärztliche Dienstleistung, die nicht Teil der Vorsorge ist, sondern Pränataldiagnostik. Bis zu drei Basis-Ultraschalluntersuchungen um die 10., 20. und 30. Woche herum werden schwangeren Frau als Kassenleistung angeboten. 
Der sog. Feinultraschall wird statt der 2. Ultraschalluntersuchung angeboten. Er kann ab der 19. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt werden. In der Regel erfolgt er zwischen der 20. und 22. (SSW). Bei Risikoschwangerschaften wird routinemäßig zu der Untersuchung geraten. Eltern sind in keinem Fall dazu verpflichtet, irgendeine Untersuchung durchführen zu lassen.
Für die Feinultraschalluntersuchung wird ein hoch auflösendes Gerät benutzt, d.h. das dabei verwendete Ultraschallgerät ist weiter entwickelt als die üblicherweise benutzten. Das ungeborene Kind wird ca. 50 bis 60 Minuten lang hoch intensiven Ultraschallwellen ausgesetzt.

Der Körper und die Organe des Kindes werden auf Normabweichungen untersucht.
Als Indikationen gelten:
- vorangegangene Schwangerschaften mit Chromosomenstörungen,
- Erbkrankheiten bei den Eltern oder Erkrankungen der Mutter, die sich negativ auf die
  Entwicklung eines Kindes auswirken können (beispielsweise Diabetes mellitus),
- Einnahme von Medikamenten in der Frühschwangerschaft, eine intensive
  Röntgenuntersuchung oder Strahlenbehandlung,
- eine familiäre genetische Vorbelastung,
- Probleme während einer früheren Schwangerschaft,
- Auffälligkeiten bei den Screenings,
- Mehrlingsschwangerschaften.

Wenn einer dieser Faktoren vorliegt, wird der Feinultraschall/ auch genannt Fehlbildungsdiagnostik  von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die kann nur von spezialisierten FrauenärztInnen oder in besonderen Zentren durchgeführt werden. Untersucht werden:

- alle gut darstellbaren Organe des Kindes: Gehirn, Magen, Nieren, Harnblase, Herz,
- ob die Größe des Kindes der altergemäßen Norm entspricht,
- die Fruchtwassermenge (kann geschätzt werden),
- der Blutfluss in der Nabelschnur,
- Lage und Aussehen des Mutterkuchens (Plazenta),
- Durchblutung der Gebärmuttergefäße zur Prüfung der Plazentaversorgung und -reife.

Geprüft wird dabei: Sind alle Gliedmaßen vorhanden? Sind Bauchwand, Wirbelsäule, Schädelkalotte normal entwickelt? Ist eine Kiefer-Gaumenspalte auszuschließen?
Kommt es beim Fein-Ultraschall zu einer Unsicherheit oder Verdachtsdiagnose, wird den Eltern nahegelegt, weitere Untersuchungen, wie eine Fruchtwasseruntersuchung (Amnionzentese) oder Nabelschnurpunktion durchführen zu lassen. Der schwangeren Frau und ihrem Partner sollte bewusst sein, dass eine Ultraschalluntersuchung nicht komplett alle körperlichen oder chromosomalen Fehler und nicht alle Krankheiten des ungeborenen Kindes (z. B. ob das Kind gut hört oder sehen können wird) aufzeigen kann.

Fazit
Wenn Sie sich sicher sind, dass für Sie eine Spätabtreibung nicht in Frage kommt, erübrigt sich der Feinultraschall, der allein aufgrund seiner Dauer für das Kind eine Belastung darstellt.
Durch Fein-/ Organultraschall sollen Normabweichungen gefunden bzw. diagnostiziert werden. Dabei wird oftmals das individuelle Wachsen und Reifen unterschätzt. Auch kann die Größe des Kindes dann nicht "richtig" sein, wenn der Zeitpunkt der Zeugung unklar und darum falsch berechnet wurde. Eltern sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass sie vor schwere Entscheidungen gestellt werden könnten. Tests können nicht heilen. Verdachtsdiagnosen führen häufig zu weiteren Untersuchung bzw. gelten als medizinische Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Jegliche Verdachtsdiagnose wird den weiteren Schwangerschaftsverlauf beeinflussen, selbst wenn sie sich nicht bestätigt.

Zu Nutzen und Gefahren des Ultraschalls verweisen wir auf eine Veröffentlichung von Otwin Linderkamp. Dieser durchforstete 2017 sämtliche in Datenbanken vorhandene Studien zum Ultraschall. Er stellte die Ergebnisse GreenBirth e.V. zur Verfügung.

2021/6