Mikroblutuntersuchung – Risiken inkauf genommen
... in die Kopfhaut des ungeborenen Kindes wird eingeritzt
Bei der Mikroblutuntersuchung (MBU) wird dem ungeborenen Kind einmalig oder mehrfach in die Kopfhaut geritzt, um Blut abnehmen zu können. Am PH-Wert kann die Sauerstoffversorgung des Kindes abgelesen werden. Diese Maßnahme ist eine Körperverletzung. Sie erfordert die schriftliche Zustimmung durch die Mutter.
Iris Eichholz schreibt in ihrer Dokumentation S. 13 u.14 dazu:
"Die MBU wird durchgeführt, wenn sich das Personal bei der Beurteilung des CTG (Cardiotokogramm, "Herzton-Wehenschreiber") nicht sicher ist und einen kritischen Zustand des Kindes (drohenden oder bestehenden Sauerstoffmangel) ausschließen möchte. Dazu muss zunächst in Rückenlage der Mutter die Fruchtblase geöffnet werden, dann wird ein Amnioskop ("Guckrohr") in die Scheide eingeführt und mit einer spitzen Lanzette die Kopfhaut des Kindes eingeritzt. Es wird eine Blutprobe entnommen, innerhalb weniger Minuten v. a. der pH-Wert analysiert und dann je nach Ergebnis über das weitere Vorgehen entschieden..."
Nur eine lückenlose Eins-zu-eins-Begleitung jeder gebärenden Frau würde helfen, Verletzungen dieser Art auszuzschließen, der noch die willentliche Öffnung der Fruchtblase vorausgehen muss. (Die Öffnung der Fruchtblase füht zu veränderten Druckverhältnissen für das Kind, mit eigenen Risiken.)
10/2022