Paragraf § 218 – Wenn es einen Konflikt gibt...
...sind Beratungsstellen da, um das Für und Wider zu beleuchten.
Entscheiden tut am Ende die Frau.
Im § 218 spiegelt sich die Konfliktsituation zwischen dem Selbstbestimmungsrecht einer Frau und dem Recht auf Leben des KIndes wieder. In Deutschland ist verfassungsrechtlich geregelt, dass eine schwangere Frau sich in diesem Konflikt in einer Pflichtberatung über ihren persönlichen Weg und die Aspekte für eine Entscheidung klar werden soll.
Dabei geht es um die Abwägung von zwei Rechtsgütern.
1. - Das Recht auf Leben des Kindes ist ein relatives und kein absolutes Recht. Sein Recht auf Leben hängt von den Umständen ab, von denen es abhängig ist oder sein wird.
2. - Das Selbstbestimmungsrecht einer schwangeren Frau ist ein Menschenrecht, ein absolutes Recht und in dem Konflikt übergeordnet.
Die Entscheidung der Frau, wie sie auch ausfällt, wird staatlicherseits respektiert. Jahrhunderte lang war das anders. Frauen, wenn sie sich gegen das Kind entschieden, wurden kriminalisiert, verurteilt und sogar getötet.
Frauen sind in einem jahrzehntelangen Kampf für ihr Selbstbestimmungsrecht in dieser Frage eingetreten. Die Regelungen in einzelnen Nationen sehen unterschiedlich aus und es werden immer wieder Ergänzungen und Zusätze zum bestehenden Recht erwogen.
Staatlich anerkannte Beratungsstellen gibt es in jeder Stadt. Diese stellen nach der Beratung die Bescheinigung über die erfolgte Beratung aus. Die Entscheidung bleibt bei der Frau und muss vor niemand gerechtfertigt werden.
10/2022