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Weheneinleitung Gründe kennen und vermeiden

Bei 20 % der Frauen Wehenschwäche diagnostiziert

Die neue S3-Leitlinie sagt Wichtiges zur ersten Geburtsphase: Latenzphase (verborgener, langsamer Beginn).
GreenBirth hat für Sie ein Viedeo bei Youtube eingestellt. Darin erfahren Sie, wie Sie von Anfang an die Weichen für Ihre Geburt richtig stellen können. Eine Rückversicherung und Kontakt mit Hebamme und Ärztin wird immer empfohlen.

So kann der Klinikalltag aussehen:
Wenn (noch) keine Wehen auftreten oder die Geburt eingeleitet wird, bekommen Frauen synthetische Wehenmittel. Die Ursache für die angebliche "Wehenschwäche" liegt aber nicht bei den Frauen, denen Unfähigkeit attestiert wird, sondern in den meisten Fällen in der Krankenhausatmosphäre. Gebärende Frauen brauchen eine ruhige, vertraute Umgebung, in der sie entspannt sind und sich den körperlichen Geburtsvorgängen ungestört überlassen können. Nur so können die hormonellen Geburtsprozesse naturgemäß ablaufen. Das braucht Zeit. In Kliniken besteht in der Regel Zeitdruck. Die Geburt soll unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gemanagt werden, der Kreißsaal ausgelastet sein und möglichst wenig Personal beansprucht werden.

Die Folgen dieses Managements sind: eingeschränkte Bewegungsfreiheit für die Frau, z.B. durch das Anschließen an technische Geräte, Unruhe, Lärm, Alleingelassen werden, Zeitdruck, wechselndes Personal und Unstimmigkeiten zwischen gestressten Geburtshelfern. Die Gebärende und ihr Partner werden abgelenkt und verunsichert. Bekommt eine Frau Angst oder gerät unter Stress, so kann das den Geburtsprozess stören und zum Stagnieren bringen.

Zur Beachtung: Seit Dezember 2020 gibt es eine neue Leitlinie S3 mit hohem wissenschaftlichen Niveau. In ihr wird auch zur Einleitung Wichtiges gesagt. Das Personal ist an die Empfehlungen der Leitlinien gebunden. Es ist gut, wenn Sie sich über einzelne Themen, die Sie interessieren gut informieren. Darum verlinken wir hier zu einem Beitrag im Geburts-ABC, der Ihnen einen Überblick über die Themen der Leitlinie gibt. Diese gelten für eine Vaginalgeburt im errechneten Geburtszeitraum. 

Den klinischen Vorgaben entsprechend, sollen die Wehen der Frauen die zeitliche Vorgabe nicht überschreiten. Gelingt das nicht, wird Wehenschwäche diagnostiziert. In Wirklichkeit wird den Frauen und ihren Babys das Recht auf ihr individuelles Zeitmaß abgesprochen. Das trifft besonders junge Frauen, die ihr erstes Kind bekommen und bei denen die Wehenentwicklung naturgemäß viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Bei ihnen liegt die Kaiserschnittrate dem entsprechend viel zu hoch.

Die Diagnose 'Wehenschwäche' ist meist der Krankenhausroutine geschuldet. Zeitbemessungen und -begrenzungen auf der Basis wirtschaftlicher Überlegungen führen zu Geburtskomplikationen. Gebärende Frauen und ihre Babys erfahren dadurch Rechtsverletzungen: Jedes Baby und jede Frau hat das Recht, im eigenen Tempo und Rhythmus zu gebären und geboren zu werden.

„Wehenschwäche“ oder „Wehenstillstand“ wird mit wehenfördernden Mitteln begegnet. Das sind synthetische Hormone, die bewirken, dass sich die Gebärmuttermuskeln zusammenziehen. Da diese Kontraktionen künstlich entstanden sind, unterbleibt die Ausschüttung körpereigener Hormone (Endorphine) zur Schmerzlinderung. Künstlich erzeugter Schmerz übersteigt normalen Schmerz, er muss nun mit künstlichen Schmerzmitteln „bekämpft“ werden.

Zur Schmerzbtäubung wird häufig eine Periduralanästhesie (PDA) zur Betäubung angeboten.  Dieses hochpotente Medikament wird neben die Wirbelsäule gespritzt. Danach kann die Gebärende ihren Unterkörper nicht mehr oder kaum noch spüren. Sie kann nicht mehr aufrecht stehen oder gehen. Das Baby ist dabei aber nicht betäubt.

Schmerzfreiheit für die Mutter, Folgen für das Kind
Eine gravierende Folge der PDA kann sein, dass das Kind in dieser entscheidenden Phase die Geburtsarbeit alleine machen muss. Wenn der Kontakt zur Mutter am wichtigsten wäre, wird die Mutter betäubt und ist nicht mehr in der Lage, das Kind z. B. durch Lageveränderung zu unterstützen.
Der betäubte mütterliche Körper kann nicht mehr auf die Wehen reagieren. Dies wird vom Baby wahrgenommen, weil die Mutter nicht mehr mit Veränderungen in ihrer Haltung reagiert, um es ihrem kleinen Kind leichter zu machen. Alleine muss es die Strapazen der Geburt überstehen und fühlt sich währenddessen von der Mutter evtl. abgetrennt. Wie sich dabei ein Baby fühlt, kann individuell unterschiedlich sein.

Die Schmerzfreiheit der Mutter hat psychische und körperliche  Auswirkungen auf das Kind. Es ist vorstellbar, dass das Kind jetzt mit abfallenden Herztönen (Lähmung, Schock) oder Panik (erhöhter Herzschlag) reagiert. Dieses Geschehen wird als Auswirkung der PDA betrachtet und ist bekannt. Deshalb müssen die Herztöne des Babys per CTG überwacht werden. Warum aber viele Babys auf die PDA mit beschleunigtem oder verlangsamtem Herzschlag reagieren, wird nicht hinterfragt. Vielmehr wird dann von einer Gefährdungslage des Kindes ausgegangen, was nun auch wahrscheinlich ist. Die Folge ist in zahlreichen Fällen ein Kaiserschnitt. Dabei wird nicht in Betracht gezogen, dass erst die Kaskade von medizinischen Maßnahmen zu der operativen Entbindung geführt hat.

Hinzu kommt: Bis zu 50 % aller CTG-Messungen vor und während der Geburt führen hinsichtlich der Gefährdungslage des Kindes zu Fehldiagnosen (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe 2014). In den zwei Stunden vor der Geburt zeigen sogar 90 % der CTG-Messungen pathologische Werte, die nicht mit der wahren Gefährdungslage des Baby übereinstimmen. („Gegen den Trend – Wie es gelingen kann, die Kaiserschnittrate zu senken“ Broschüre des Arbeitskreises Frauengesundheit 2018, S. 12) Die fehlerhaften Ultraschalldiagnosen sind verantwortlich für weitere Eingriffe, z.B. Mikroblutuntersuchungen (MBU) oder den Eingriff am Kind mit einer Kopfschwartenelektrode (KSE) und für viele Kaiserschnitte.

ÄrztInnen und Hebammen sagen: In vielen Fällen seien „schlechte Herztöne“ die Folge vorangegangener Medikalisierung der Geburt. Die „Rettung des Kindes“ erfolgt, nachdem es zuvor in eine Gefährdungslage gebracht wurde.

10/2022