Netzwerk der Geburtshäuser geht in Berufung

Geburtshäuser wollen sich bei Gebührenverhandlungen selbst vertreten

Das Netzwerk der Geburtshäuser ist bisher bei Gebührenverhandlungen mit dem Gesamtverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur beratendes Mitglied. Dem Netzwerk ist wichtig, sich auch mit Stimmrecht selbst zu vertreten. Es repräsentiert außerklinische Geburtshilfe, die insbesondere in den letzten Jahren stetig zugenommen hat. Das Stimmrecht haben zu wollen, ist nur folgerichtig, angesichts der guten Zahlen (siehe QUAG-Bericht 2021) und  der Notwendigkeit, die außerklinische Geburtshilfe zu stärken und auszubauen. In einer Zeit ungebrochener Bestrebungen, Kliniken zu konzentrieren, sollte der Forderung Nachdruck verliehen werden, dass jeder Landkreis in Deutschland mindestens ein Geburtshaus vorhalten sollte.

Wieder einmal muss mit angesehen werden, dass der Deutsche Hebammenverband (DHV), der mitgliederstärkste Verband in Deutschland, einen Schwesterverband mit spezieller Ausrichtung gerichtlich von den Verhandlungen mit dem GKV ausschließen will. Das Netzwerk der Geburtshäuser geht gegen ein entsprechendes Urteil beim Sozialgericht Berlin in die Berufung. Bereits vor einigen Jahren wurde auf die gleiche Weise der "Deutsche Fachverband des Hebammenhandwerks" (DFH), der vor allem Hausgeburtshebammen vertritt, von den Verhandlungen mit dem GKV ausgeschlossen.

Anstatt sich zu verbünden, um gegenüber dem GKV gemeinsam als wichtig erkannte Dinge durchzusetzen, schwächt der DHV die Hebammen insgesamt und er schadet damit der Elternseite.

Diejenigen sind legitimiert, ihre Anliegen zu vertreten, die selbst betroffen sind.
Neben Klinikhebammen sind es die Geburtshäuser, Freiberufliche Hebammen (ohne Geburtshilfe) und Hausgeburtshebammen. Sie alle gehören mit Stimmrecht an den Verhandlungstisch mit dem GKV, weil sie in der täglichen Arbeit die krankenversicherten Frauen begleiten und genau wissen, welche Bedarfe es gibt.
Wer das nicht will, setzt sich dem Vorwurf aus, machtpolitisch zu denken, statt die Bedarfe von Mutter und Kind vor allem andern im Blick zu haben.

3/2023