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Blut­test – hat mit Vor­sor­ge nichts zu tun 

Initiativen erwarten mehr gesellschaftliche Kälte –
TKK-Studie enthält Hin­wei­se auf gesund­heit­li­che Folgen

Schon länger gibt es Bluttests in der Frühschwangerschaft (ab 9. Woche), die das Downsyndrom und andere genetische Besonderheiten anzeigen können. Dieser und andere Tests gehören nicht zur Vorsorge. Die Teilnahme ist  immer freiwillig.

verzweifelt Pixabay freeFoto: Pixabay free
Diese Tests werden als „nicht invasiv" bezeichnet, weil nur das mütterliche Blut getestet wird. Seelische Folgen, z.­B. Stress für die Eltern bei Ergeb­nissen zur Wahrscheinlichkeit von Besonderheiten, werden dabei nicht berücksichtigt. Und dass sich elterlicher Stress auf ungeborene Kinder auswirkt, findet ebenfalls keine Beachtung. Ab 1. Juli 2022 wird der Test für alle Eltern finanziert, die es wollen. Alle Versicherten müssen für die Kosten aufkommen. Darum geht uns das alle an.

Eine Gruppe im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA ) (1) hat durchgesetzt, dass dieser Bluttest (NiPT = Nichtinvasiver Pränatal Test) allen schwangeren Frauen kostenlos angeboten werden soll. An dem Test verdienen alle Arztpraxen und die Hersteller. Dieser Test dient nicht der Heilung, sondern der Suche und  Aussortierung.

Dagegen gibt es seit Jahren heftigen Widerstand seitens vieler Orga­ni­sa­ti­onen. Sie argumentieren, dass der NiPT das gesellschaftliche Klima verändern würde und gegen die Behinderten-Konvention der Vereinten Nationen verstößt. Es sei ein falsches Signal gegenüber allen Menschen mit Beeinträchtigung. Ohne breite öffentliche Diskussion und Konsens könne kein solch weitreichender Beschluss gefasst werden.

Ein fatales Signal, meint auch Kathrin Braun. Sie lehrt am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und forscht vor allem zur Biopolitik.  „Aussieben von Leben" lautet ihr Artikel in der Süddeutschen Zeitung.
Siehe auch unseren Beitrag Bluttest (NIPT) – Falsch positive Ergebnisse beunruhigen.

Insbesondere gibt es bei jungen Frauen eine hohe Zahl (30-50 %) falsch-positiver Testergebnisse. D. h., obwohl das Kind keine genetische Abweichung hat, zeigt das Test­er­geb­nis eine Wahrscheinlichkeit an. Endgültige Sicherheit gibt es dann nur noch durch den risikoreichen Eingriff einer Fruchtwasserpunktion.
Die Folgen für das Kind können gravierend sei: Es kann durch die Punktion geschockt werden, es kann zu einer Fehlgeburt kommen, das Kind kann durch Spätabbruch sein Leben verlieren, es überlebt vielleicht die stressvollen Wochen zusammen mit seinen gestressten Eltern. Und die Langzeitwirkungen? Gibt es evtl. eine Angstthematik, die sich erst im Schulalter oder noch später zeigt? 

Einen neuen Flyer des GEN-ethischem Netzwerks können Sie hier bestellen.

tkk studie vermutete medikamente 2019 s 86S. 89 der TKK-Studie
Wir wünschen Eltern und ihren Kindern alles andere als eine stressvolle Schwangerschaft, die allein durch diese Testmethode des Gesundheitsmarktes verursacht wird, die nichts mit Vorsorge zu tun hat und deren Folgen sich bereits vage abzeichnen. So können Frühgeburten und Kaiserschnittentbindungen eine Folge von Stress sein. Stresshormone behindern die Entwicklung von Geburtshormonen. "Ein Säuge­tier­weibchen im Dschungel kann nicht gebären, solange sich Raubtiere in der Nähe herumtreiben." Michel Odent (2) 

(Siehe TKK Gesundheitsstudie 2019 – Diese Studie vergleicht Kinder von der Geburt bis zum 8. Lebensjahr, die Art der Geburt: vaginal, durch Kaiserschnitt und Frühgeborene und vergleicht über 19 Krankheitsgruppen. Der Link führt zu einer Kurzfassung der bedeutenden Studie mit 38­ 000 Kindern.) Die Grafik weist noch auf weitere unerforschte Auffälligkeiten hin, mit denen Eltern nach der Geburt ihres Kindes die Arztpraxis aufsuchen. Diese ließen sich eventuell durch die Medikamente erklären lassen, die vor und während der Geburt der Mutter gegeben werden und auch das Kind erreichen. Bisher wird weder im Mutterpass noch im Kinder­un­ter­su­chungs­heft festgehalten, welche Medikamente in diesem ver­letz­li­chen Zeitfenster verabreicht werden (Beruhigunsmittel, Schmerz­me­di­ka­mente, Wehenmittel, Wehenhemmer usw.).

(1) G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss = höchstes Gremium in Deutschland, das beschließen kann, welche medizinischen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden.
(2) Michel Odent: Es ist nicht egal, wie wir geboren werden. Mabuse 4. Auflage 2021, S. 34

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