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CTG oder Tele­metrie? 

Herzüberwachung in der Klinik

Die modernen CTG Geräte haben eine recht gute Technik. Die Sensoren sind bei der stationären und telemetrischen Aufzeichnung die gleichen.
Bei der Telemetrie werden die Kabel in einen tragbaren Sender gesteckt. Deswegen kann die schwangere Frau damit spazieren gehen. Bei der Telemetrie ist die Funkübertragung die Achillesferse: Häufig verhindern bauliche Gegebenheiten die Übertragung zum Gerät. Darum kann es sein, dass die Nutzung nur in vorgegebenen Räumen und Fluren erlaubt wird.
Bei der stationären Aufzeichnung im Liegen werden die Sensoren direkt in das Gerät eingesteckt. Durch die Kabelverbindung zum Gerät ist die schwangere Frau in ihrer Mobilität eingeschränkt und nicht weil die Sensoren keine Bewegung vertragen.

Die Ableitung der kindlichen Herztöne mittels einer zusätzlichen Elektrode, die am Kopf des Kindes angebracht wurde (Kopfschwartenelektrode-KSE), wird heute zum Glück so gut wie nicht mehr praktiziert. Diese Körperverletzung beim Kind erfordert die ausdrückliche Zustimmung der Eltern (im Namen des Kindes). Ein weiterer Eingriff – die künstliche Öffnung der Fruchtblase, die immer erforderlich ist, um die Elektrode am Köpfchen des Kindes anlegen zu können, wird lt. S3-Leitlinie nicht mehr empfohlen.

Wenn unbedingt ein CTG geschrieben werden soll, dann mit Telemetrie. Aber auch mit stationärem CTG können sich die Frauen bewegen. Voraussetzung: Information und Begleitung. Eine Fern-Überwachung aus dem Stationszimmer heraus ersetzt nicht die persönliche Begleitung.

Wir empfehlen, bei einer Anmeldung in der Klinik nachzufragen, ob die S3-Leitlinie angewandt wird, hier Telemetrie oder CTG und wie der Betreuungsschlüssel ist: d. h. wie viele Hebammen pro Schicht durchschnittlich auf wie viele gebärende Frauen kommen.

10/2022

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