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CTG und Telemetrie – Leit­li­nie S3 

Was steht dazu in der S3-Leitlinie?

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/ Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.

LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Ziffern angegeben. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth.

Leitlinie
Mit dem CTG (5.2 ff) werden Herztöne des Kindes und der Mutter ermittelt.
Zur Verfügung steht der bekannte Gürtel, welcher mit Elektroden besetzt ist und der Frau um den Bauch geschnallt wird. Er darf nicht verrutschen, deshalb muss die Frau liegen. Alternativ gibt es die Ableitung durch Telemetrie. Das ist eine drahtlose CTG-Überwachung. Damit kann sich die Frau frei bewegen. Dies soll laut LL allen Frauen angeboten werden.

„Die Interpretation von CTG-Aufzeichnungen mit Hilfe von computergestützten Systemen sollte aktuell nicht routinemäßig eingesetzt werden.“ (5.56) D. h., das CTG soll nicht automatisch erfolgen.
Überdies soll das CTG nicht alleinentscheidend sein. In der LL werden einige zentrale Aspekte genannt, welche in die Gesamtbeurteilung mit einfließen sollen.

GreenBirth
Die Anwendung des CTG steht und fällt mit einer Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme. Ist dieser Betreuungsschlüssel klinisch nicht gegeben, wird den Frauen das CTG verordnet werden. Darum fordern wir vorrangig die Aus- unf Fortbildung von Hebammen und deren Rückgewinnung für den Beruf. Wir fordern ausdrücklich eine Stärkung der außerklinischen Geburtshilfe, die mit weit weniger Technik auskommt und sich dem Geburtsgeschehen individuell besser anpassen kann.

Wir zitieren aus Kinderrechtsverletzungen während Schwangerschaft, Geburt und in den ersten Lebenstagen von Iris Eichholz: (2019), S. 24 „…Das CTG verwendet Puls-Doppler-Wellen, die energiereicher sind als der bildgebende Ultraschall und das Kind daher wahrscheinlich stärker belasten. Mögliche Schäden können insbesondere durch Temperaturanstieg im Gehirn entstehen. Untersuchungen bei Kindern wurden aber bisher nicht durchgeführt.“
Das CTG ist als diagnostisches Instrument umstritten. Bei jedem zweiten Kind wird das CTG fehlinterpretiert, so dass der Gesundheitszustand des Babys falsch eingeschätzt wird, mit möglichen gravierenden Folgen. Diese hohe Zahl von 50 % Fehlinterpretationen wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) angegeben. Es gibt Angaben mit Fehlinterpretationen, die noch höher liegen.

Das CTG bildet oftmals den Zwischenschritt bei der Verkettung von Eingriffen hin zur Schnittentbindung:
Wehenmittel → CTG (fehlinterpretiert) → Kaiserschnitt:
Wehenmittel erfordern die CTG Überwachung, CTG-Überwachung mit hoher Rate von Fehlinterpretationen führt zu einer hohen Zahl von Kaiserschnitten.

Allgemeine Informationen zur Leitlinie
Kurzfassung der Leitlinie
10/2022

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