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Elternrechte und Kin­der­rech­te 

Elterliches Sorgerecht und Treuhänderschaft

Kinder sind schon vor ihrer Geburt Inhaber von Menschenrechten. Nach ihrer Geburt sind sie zusätzlich Inhaber von Bürgerrechten.

Vor der Geburt
Die „Erklärung der Menschenrechte der UN“ gilt im vollen Umfang auch für Kinder. Aber wie können diese ihr Recht z. B. auf Unversehrtheit verteidigen oder in Anspruch nehmen? Nur durch Erwachsene, die für die Rechte ihrer Kinder eintreten. Das sind zuallererst die Eltern. Sie tragen Verantwortung für ihre Kinder, damit diese sich gut entwickeln können. Eltern sind darum die Treuhänder der (Menschen-)Rechte ihrer Kinder schon vor der Geburt.
 
Eltern achten z. B. auf eine gesunde Ernährung, Bewegung, organisieren alles, was ein Baby braucht, wenn es geboren ist, kümmern sich um eine Hebamme oder gehen zum Arzt, wenn sie sich gesundheitliche Sorgen machen. Wenn sie die Vermeidung von Alkohol, Nikotin und sonstigen Suchtmitteln allein nicht schaffen, verhalten sie sich verantwortlich ... wenn sie sich ärztliche Hilfe holen. Denn nur so lassen sich lebenslange Folgeschäden für das Kind vermeiden.
Kinder sind vollständig darauf angewiesen, dass sich Eltern und Fachpersonen ihrer Verantwortung bewusst sind.

wandtafel krkNach der Geburt
Nach der Geburt haben die Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder. Das ist in unserer Verfassung verankert. Das Sorgerecht der Eltern hat einen hohen Stellenwert. Wenn Eltern mit der Kinderversorgung nicht zurechtkommen, muss zuerst den Eltern Unterstützung gegeben werden. Dafür ist dann das Jugendamt zuständig, an das sich Eltern wenden können.
Das Jugendamt hat zuallererst die Aufgabe, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das „Kindeswohl“ ist zu gewährleisten. Es berücksichtigt immer auch die Grundbedürfnisse des Kindes, die es, solange es noch nicht spricht, mit seiner Mimik, Gestik und mit seiner Stimme zeigen kann. Es ist die elterliche Verantwortung, auf ihre Kinder einfühlsam einzugehen, damit diese bestmöglich aufwachsen können.

Eine besondere Situation: Schwangerschaftskonflikt
Die werdende Mutter trägt ein Kind aus, das Menschenrechte besitzt; zugleich ist auch sie selbst Inhaberin von Menschenrechten, z. B. dem Selbstbestimmungsrecht. In Deutschland ist verfassungsfest geregelt, dass die Frau darüber entscheidet, ob sie das Kind austrägt oder nicht. Wenn sie sich gegen das Kind entscheidet, wird sie nicht bestraft. Es gibt aber eine Beratungspflicht, um zwischen ihrem eigenen Selbstbestimmungsrecht und dem Lebensrecht des Kindes abzuwägen. Seit dem 1.10.1995 haben wir in Deutschland diese einheitliche Regelung des § 218 StGB. In der ehem. DDR galt seit 1972 die Fristenlösung, in der BRD wurde 1976 eine Indikationslösung Gesetz.

Gegenwärtig gibt es neue kinderrechtliche Fragestellungen, die durch die Geburtsmedizin entstanden sind:
1. Dürfen Eltern überredet werden, einer Fruchtwasserpunktion zuzustimmen, wissend, dass diese Untersuchung das Leben des Kindes gefährdet? Darf der Staat solche medizinischen Methoden zulassen? Und wenn: unter welchen Bedingungen?
2. Darf der Staat zulassen, dass das Blut des Kindes in Nabelschnur und Plazenta gespendet werden darf, um es für Kranke oder für die Forschung zu verwenden? Denn gleichzeitig geht dadurch dem Kind mindestens ein Drittel seines Gesamtblutes verloren, was Folgen für dessen Gesundheit hat?
3. Dürfen Kaiserschnittoperationen durchgeführt werden, weil z. B. die Eltern vermeiden wollen, dass das Kind am 1. April zur Welt kommt oder der Dienstplan des Krankenhauses eingehalten werden soll?
4. Dürfen Krankenkassen für einen Bluttest werben, der das Ziel hat, Kinder herauszufiltern, die nicht sicher in allen Punkten der Norm entsprechen?

In solchen Fällen ist das Lebensrecht des Kindes bis weit in die Schwangerschaft hinein bedroht. Wenn das weder von Eltern noch Fachpersonen noch von der Politik ernstgenommen und bewusst wird, können Erwachsene den Rechten des Kindes in die Quere kommen und Kinderrechte schwer verletzen. Allein das Aussprechen von Verdachtsmomenten im Rahmen der Pränataldiagnostik kann zu schweren psychischen und psychosozialen Verwerfungen in einer Partnerschaft und in der Folge auch beim Kind führen.

Erste Pflicht ist es daher, dass Eltern und alle bei seinem Heranwachsen Beteiligten sich der Tatsache bewusst sind, dass Kinder nicht Objekt unseres Handelns sind, sondern Subjekt und mit eigenen Rechten ausgestattet. Kinder vor der Geburt sind ein „Wer" und nicht ein „Was". Das betont ein Kinderrechts-Experte.

Da die allermeisten Kinder gesund sind, ist zu fragen, ob der ständige Druck, dem Eltern ausgesetzt sind, um sich PND-Tests zu unterziehen, bereits eine Kinderrechtsverletzung darstellt, weil bereits die Andeutung von Abweichungen von der Norm ein Kinderleben gefährdet, ohne dass es einen Nachweis gegeben hat. Betroffene Eltern müssen sich in jedem Fall mit Gedanken von Kindestötung und Abtreibung herumschlagen.
Eltern müssen wissen, sie haben das Recht auf eine ungetestete Schwangerschaft, sie können NEIN sagen zu allen Maßnahmen der Pränataldiagnostik. Elternrechte stehen über dem Berufsrecht von Ärzten und Hebammen.

10/2022

 

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