Essen und trinken – S3-Leitlinie
Was steht dazu in der S3-Leitlinie?
Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/ Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.
LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Ziffern markiert. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth.
Leitlinie:
Gebärende Frauen dürfen essen und trinken.
Isotonische Getränke werden dem Wasser vorgezogen, um eine „Übersäuerung des Blutes“ zu verhindern.
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Das Verspeisen leichter Kost wie Knäckebrot oder Weißbrot mit Käse (wenig Fett) ist erlaubt.
Ein günstiger oder ungünstiger Einfluss auf die Geburt ist nicht nachgewiesen. Es sei jedoch nicht geklärt, ob bei einer späteren evtl. notwendigen Vollnarkose ein Risiko für die Aufnahme von Nahrungsbestandteilen in die Luftröhre bestehe (4.5).
GreenBirth: Isotonische Getränke werden im Sport angeboten. Sie werden vom Körper leichter aufgenommen, insbesondere, wenn er schwer arbeitet oder trainiert. Geburt ist mit einer anstrengenden Arbeit vergleichbar.
Zum Hinweis auf eine evtl. Vollnarkose: Auf den „nüchternen Magen“ wird allgemein hingewiesen.
Allgemeine Informationen zur Leitlinie
Kurzfassung der Leitlinie
10/2022