Zum Hauptinhalt springen

Geburts-ABC   A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  Z

Fehlgeburt – Sternenkind

Mit Schmerz und Trauer umgehen und Notwendiges veranlassen

Mit dem Wort „Fehlgeburt“ ist das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft gemeint. Das Herz eines Babys - es wird auch Sternenkind genannt - hat aufgehört zu schlagen. Es wiegt weniger als 500 g.

10-30 % aller festgestellten Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt, meist in den ersten 3 Monaten. Bei einer Fehlgeburt haben Sie Anspruch auf eine von der Krankenkasse bezahlte Versorgung durch eine Hebamme und auf Wochenbettbetreuung. Sie haben keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Mutterschutzgesetz oder auf Kindergeld.

Je länger eine Schwangerschaft besteht, desto geringer wird die Wahrscheinlichkeit einer Fehlgeburt.
Die ersten Symptome einer Fehlgeburt können Blutungen, Schmerzen, Wehen und/oder der Abgang von Fruchtwasser sein. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Hebamme oder Ärztin/Ihrem Arzt auf.

Sie können davon ausgehen, dass Ihr Körper mit der Fehlgeburt umgehen kann. Er braucht Zeit für die Hormonumstellung. Die Einweisung in eine Klinik, um eine Ausschabung durchführen zu lassen, wird von Hebammen meist nicht empfohlen. Ausschabungen können die Gebärmutterschleimhaut verletzen und die Einnistung eines nächsten Kindes erschweren.

Es gibt keinen Grund, einer Angstmache vor Vergiftungen der Mutter durch das gestorbene Baby Glauben zu schenken. Falls keine Wehen einsetzen, lassen Sie sich begleiten und beraten. Evtl. muss eine Geburtseinleitung in Erwägung gezogen werden. Wichtig ist, dass keine Gewebereste in der Gebärmutter zurückbleiben. Um sicher zu gehen, kann in einer gynäkologischen Praxis ein entsprechender Hormontest gemacht werden.

Nach der Geburt dürfen Sie Ihr Kind bei sich haben. Es ist Ihre Entscheidung, wer Ihr Kind sehen darf. In den meisten Bundesländern ist es Standard, dass Sie Ihr Kind in den ersten 36 Stunden nach der Geburt mit nach Hause nehmen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in Kontakt mit einem Bestatter sind.

Sie können Ihr Kind gemäß Ihren Wünschen beisetzen - mit oder ohne Trauerfeier. Krankenhäuser oder andere Institutionen bieten z. B. eine Sammelbestattung für Sternenkinder an. Fragen Sie Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder das Pflegepersonal danach. Sammelbestattungen sind für Eltern kostenfrei und erfolgen meist mehrfach im Jahr.

Die Bestattung in Ihrem Familiengrab ist möglich. Hierfür benötigen Sie keinen Bestatter. Das zuständige Friedhofsamt ist für die Öffnung und Schließung des Grabes zuständig. Sie dürfen das nicht selbst tun. Beim Friedhofsamt erfahren Sie, wie hoch die Kosten dafür sind. Dort wird man Ihnen auch sagen, wie groß der Sarg für die Beisetzung sein darf. Es bietet sich an, im Rahmen des persönlichen Trauerprozesses selbst ein kleines Behältnis zu bauen, in dem Sie den Körper Ihres Kindes Mutter Erde übergeben möchten.

Seit 2013 haben Sie die Möglichkeit, Ihr verstorbenes Kind im Familienstammbuch eintragen zu lassen. Diese Bescheinigung nach § 31, Abs. 3 PStV (Personenstandsverordnung) bekommen Sie bei dem zuständigen Standesamt, in dessen Bereich die Fehlgeburt stattgefunden hat. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis und einen Nachweis der Fehlgeburt (Eintrag im Mutterpass durch Hebamme oder Arzt oder ärztliche Bescheinigung).

Diese Bescheinigung kann auch nachträglich für Geburten vor 2013 ausgestellt werden. Die Kosten dafür sind geringfügig oder entfallen ganz.
Unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich zum Zeitpunkt der Fehlgeburt befinden, werden Sie um Ihr Kind trauern. Dafür sollten Sie sich die erforderliche Zeit nehmen. Es ist wichtig, Abschied zu nehmen, um Ihren Weg zurück ins Leben zu finden.

In der Trauerverarbeitung kann Kontakt mit einer Hebamme oder Doula hilfreich sein. Vielleicht möchten Sie sich in einer Selbsthilfegruppe mit anderen betroffenen Müttern/Eltern austauschen. Oder Sie wünschen sich eine Trauerbegleitung, um den nötigen Raum für Ihren Schmerz zu haben. Es ist hilfreich, sich verstanden und angenommen zu fühlen in der Art und Dauer Ihres persönlichen Trauerprozesses.

Es kann sein, dass Menschen in Ihrem Umfeld wenig verständnisvoll auf Sie und Ihren Verlust eingehen. Das geschieht häufig aus Unwissenheit und Unsicherheit. Um solche Berührungsängste zu überwinden, kann es hilfreich sein, wenn Sie über Ihre Gefühle und Bedürfnisse sprechen.

Nicht jede Blutung in der Frühschwangerschaft bedeutet, dass kein Kind mehr in Ihrem Bauch lebt. Eine - möglicherweise starke Blutung - kann Zeichen für den Abgang eines Zwillings sein. Das Geschwisterkind wächst allein weiter. Genaue Zahlen darüber, wie viele Schwangerschaften mit Mehrlingen beginnen, liegen nicht vor. Das scheint häufiger der Fall zu sein als man denkt.
Die Initiative Hopes Angels stellt betroffenen Eltern hilfreiche Gedanken zur Verfügung.

Auch unser Beitrag Trauen und Tod in Schwangerschaft und Geburt mag hilfreiche Gedanken für Sie enthalten. 

10/2022

© 2009 – 2024 GreenBirth e. V.