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Herztonmessung – Hör­rohr, Dop­ton und CTG

Herztöne – weil das Baby lebt

Das Pinard-Hörrohr wird überwiegend von Hebammen benutzt. Es erfordert Erfahrung. Der Herzschlag des Babys kann ab ca. der 25. Woche von der Hebamme gehört werden.

Hörrohr Bild1

Für die Mutter sind die Herztöne ihres Babys nicht hörbar. Manche Hebammen benutzen inzwischen ein Dopton-Gerät, bei dem ab ca. der 12. Woche der Herzschlag abgehört werden kann. Das Dopton arbeitet mit Ultraschall. Das Gerät ist für Hebammen erlaubt.

Die Nutzung des Dopton ist von den Vorgaben eines seit dem 1.1.2021 gültigen Gesetzes, bei dem Ultraschall ohne medizinische Indikation nicht mehr erlaubt ist, nicht tangiert (Deutscher Hebammenverband 16.11.2020).

Auf dem Gesundheitsmarkt werden Ultraschall-Geräte zur Selbstanwendung angeboten. Wir raten dringend vom Gebrauch dieser Geräte ab. Die Leistung dieser Geräte ist so schwach, dass sie nicht als Medizingeräte zählen. Das nutzt der Gesundheitsmarkt. Das Problem: Wenn unerfahrene Eltern mit diesem Gerät hantieren, sehen sie evtl.  unscharfe oder ruckartige Bewegungen, die sie beunruhigen. Sie gehen dann in die Arztpraxis, um beruhigt zu werden, was aber nur - laut Aussagen von Ärzten - schwer gelingt. So kommt es für diese Kinder zu häufigeren Beschallungen, um die Eltern zu beruhigen.

In Arztpraxen wird regelmäßig das CTG (Cardiotokogramm/ Ultraschall-Herztonmessung) zum Abhören der kindlichen Herztöne eingesetzt. Auch das CTG arbeitet mit Ultraschall. Ultraschall ist umstritten. Einen Beweis der Unschädlichkeit gibt es nicht. Gemäß den Mutterschaftsrichtlinien wird die Herztonüberwachung per CTG erst ab dem errechnetem Geburtstermin (ET) empfohlen. Diese Empfehlung wird häufig missachtet.

Eine neue Leitlinie, seit Dez. 2020 gültig - empfiehlt, das CTG bei der Aufnahme in die Klinik nicht mehr routinemäßig anzuwenden.  Das Hörrohr soll wieder verstärkt zum Einsatz kommen.  

Sie als Eltern sollten sich an dieser Stelle für die Einhaltung der Bestimmungen zum Kinderschutz einsetzen. Der Gesetzgeber hat einer Reduzierung des Ultraschalls ausdrücklich wegen des Kinderschutzes angeordnet.

Dem Kinderschutz gibt er Vorrang vor wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ultraschall ohne medizinische Indikation ist eine Ordnungswidrigkeit. Erlaubt sind die drei Basisultraschalle.

Lesenswerte wissenschaftliche Studie zum Ultraschall von Prof. Dr. Otwin Linderkamp.


10/2022

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