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Leitlinie S3 – Ge­burt va­gi­nal nach Kai­ser­schnitt

Was steht in der S3-Leitlinie?

Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.

LL = Aussagen der S3-Leitlinie, aus der Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Seitenangabe markiert. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".

GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth.

Leitlinie:
Die Frau soll über „Möglichkeiten der vaginalen Geburt bei Zustand nach Sectio caesarea [Kaiserschnitt], BEL und Zwillingen und weitere Aspekte“ informiert werden. (3.2)

GreenBirth:
Diese für Eltern wichtigen Themen sind in der LL nur kurz abgehandelt, warum? Weil hier Kriterien für außerklinische Geburten mit hineinspielen. Deswegen ziehen wir hier diese Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld - die auch Geburten im Geburtshaus betreffen - zurate. Die Kriterien sind für die Abrechnung der Hebammen mit den Krankenkassen verbindlich.

Demnach ist nach einer Kaiserschnittentbindung eine Geburt im häuslichen Umfeld möglich.
Bei „Zustand nach Re-Sectio ohne nachfolgende vaginale Geburt“ ist die Geburt im häuslichen Umfeld nicht erlaubt (S.3). Re-Sectio bedeutet: das erste und zweite Kind wurde mit Kaiserschnitt zur Welt gebracht.

Zur Erläuterung:
- Bei „Zustand nach Re-Sectio ohne nachfolgende vaginale Geburt“ ist eine außerklinische Geburt nicht mit der Krankenkasse abrechenbar (S.3).
Zustand nach Re-Sectio bedeutet, dass die Frau schon 2 x einen Kaiserschnitt hatte. Falls die Frau danach zuhause ihr Kind gebären möchte, kann die Hebamme dies nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
- Wenn das erste Kind mit Kaiserschnitt geboren wurde, ist die Geburt zuhause oder im Geburtshaus möglich.
- Aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechtes darf die Frau auch nach zwei Sectiones eine Hausgeburt anstreben, jedoch positionieren sich alle Fachgesellschaften wegen des erhöhten Risikos einer Uterusruptur dagegen. Die Hebamme darf im Einzelfall entscheiden, was sie (als Selbstzahlerleistung) mit tragen kann und möchte.

BEL = Beckenendlage, (d. h. das Kind hat sich nicht gedreht und will mit dem Po zuerst geboren werden) und Zwillingsgeburten (S. 6).

Für Beckenendlage und Zwillingsgeburten gilt: „Ist die Präsenz einer Ärztin/ eines Arztes für Frauenheilkunde und Geburtshilfe unter der Geburt sichergestellt, ist eine Geburt aus Beckenendlage sowie die Geburt von Zwillingen im häuslichen Umfeld möglich.“

Leitlinie S3 – Allgemeine Informationen

11/2022

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