Leitlinie S3 – Wassergeburt
Was steht in der S3-Leitlinie?
Leitlinien sind Empfehlungen für das Klinikpersonal. Damit Schwangere/Eltern wichtige Aspekte daraus kennen, informieren wir darüber. Eltern wird wesentlich mehr Entscheidungsbefugnis eingeräumt als bisher. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung bei Klinikgeburten. Informiert zu sein bringt
Gelassenheit. Das Personal merkt leicht, ob es mit informierten oder unwissenden Eltern zu tun hat.
LL = Aussagen der S3-Leitlinie, aus der Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Seitenangabe markiert. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth.
Leitlinie:
Ob eine Wassergeburt Vor- oder Nachteile für Mutter und Kind hat, kann wissenschaftlich zurzeit nicht nachgewiesen werden. (8.24)
GreenBirth: Eine Wassergeburt wird in der Klinik nur bei 4,5 von 100 Frauen, in Geburtshäusern hingegen bei 22,1 % durchgeführt. (GKV - Pilotstudie 2011, S. 25).
Kein Wunder, wenn die Vorteile der Wassergeburt in einer Klinik, bei dieser zahlenmäßig geringen Umsetzung des Angebotes (das aber beworben wird), nicht beforscht wurde.
Außerklinisch tätige Hebammen setzten diese Geburtsmöglichkeit durch. Die Akzeptanz in Kliniken ist nicht ohne weiteres gegeben, z. T. auch bedingt durch eine knappe Personaldecke und weil bestimmte Überwachungsmethoden im Wasser nicht möglich sind. Unseres Erachtens sagt diese Leitlinienempfehlung etwas über die halbherzige Umsetzung in Kliniken aus, über fehlende Forschung und über fehlendes medizinisches Interesse.
Leitlinie S3 – Allgemeine Informationen
10/2022