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Mütterpflege – BAR­MER an­er­kennt fa­mi­lien­na­he Dienst­lei­stung

Familiennahe Dienstleistungen immer mehr anerkannt

Die Zeit nach der Geburt wird Wochenbett genannt.
Außer der Hebamme – Fachfrau für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit – gibt es weitere familiennahe Dienstleistungen, die den Start in die Familienphase erleichtern.

muetterpflege free t.w

 

 

 



Die Broschüre der BARMER (1) zu Schwangerschaft und Geburt schreibt:
"Mütterpflegerinnen sind kein Ersatz für die Hebammenleistung, sondern lediglich eine Ergänzung. Fragen Sie einfach Ihre BARMER nach den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme dieser Leistung. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Haushaltshilfe vor und soll die erforderliche Unterstützung durch eine Mütterpflegerin (auch „Familienlotsin" genannt) erfolgen, können die Kosten für eine zugelassene Leistungserbringerin in der Regel übernommen werden.

Haushaltshilfe: Eine Haushaltshilfe kümmert sich dagegen ausschließlich um den Haushalt. In den ersten sechs Tagen nach der Geburt steht sie der Mutter für höchstens acht Stunden pro Tag zu. Voraussetzung: Die Wöchnerin kann den Haushalt nicht selbst führen und es lebt mit ihr auch niemand zusammen, der diese Aufgabe übernehmen kann. Mit entsprechender Bescheinigung der Hebamme übernimmt Ihre BARMER die Kosten für eine Haushaltshilfe. Ab dem 7. Tag muss eine Haushaltshilfe ärztlich verordnet und begründet werden. Dann kann auch eine Zuzahlung fällig werden." Stand März 2021 (S. 64)

Haushaltshilfe muss vor der Geburt des Kindes beantragt werden. Formulare können bei Ihrer Krankenkasse heruntergeladen werden.

(1) Kennen Sie weitere Krankenkassen, die familiennahe Dienstleistungen für die Zeit rund um die Geburt ausdrücklich beschreiben und anerkennen?

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11/2022

 

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