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Recht auf Nicht­wis­sen und un­ge­te­ste­te Schwan­ger­schaft

Grundinformation

Gesetzlich ist verankert, dass es grundsätzlich keine Vorsorgemaßnahme oder Untersuchung gibt, die verpflichtend ist. Bei allem, was Ihnen vorgeschlagen wird: Sie haben immer die Wahl und immer ein Vetorecht.

Uns erscheint es wichtig, klarzustellen, dass zwischen Schwangerenvorsorge und Pränataldiagnostik unterschieden werden muss. Beiden ist gemeinsam: Beides ist freiwillig.

Vorsorge 
Wenn Sie zur Vorsorge gehen, können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie pränataldiagnostische Untersuchungen überhaupt in Anspruch nehmen wollen. Dass eine Schwangerschaft vorliegt, kann eine Ärztln und die Hebamme auch ohne Ultraschall bestätigen.

Eine Ultraschall-Diagnostik zu Beginn einer Schwangerschaft sollten Sie Ihrem Baby ersparen. Solange es Ihnen gut geht, reicht die Vorsorge bei einer Hebamme/Ärztln aus. Wenn es keine Hinweise für Auffälligkeiten gibt, besteht keinerlei Grund zur Sorge oder Anlass für Ultraschalluntersuchungen und sonstige Tests.

Vorsorge bei der Hebamme
Die Vorsorge bei einer Hebamme orientiert sich an den klassischen Untersuchungen: bestätigen der Schwangerschaft, Blutdruck messen, Urin untersuchen, Lage des Babys tasten, Blutgruppe und Rhesusfaktor bestimmen, Herztöne abhören. Dies hat sich bewährt.

Tests und zusätzliche Untersuchungen als Angebote des Gesundheitsmarktes finden Sie bei dieser Schwangerschaftsbegleitung nicht.

Vorsorge bei Ärztin oder Arzt
Wenn Sie die Vorsorge bei einer Ärztln machen lassen, werden Ihnen auch Pränataldiagnostik und IGe-Leistungen angeboten. Die Grenze zwischen Vorsorge und Produkten des Gesundheitsmarktes sind in der medizinischen Praxis fließend.

Ultraschall, der als Basisultraschall Kassenleistung ist, kann immer auch pränataldiagnostisch genutzt werden. Das sollten Sie wissen, um Nein sagen und Ihr Recht auf Nichtwissen geltend machen zu können. Ultraschall darf nicht mehr routinemäßig, d.h. ohne medizinische Indikation, angewandt werden, weil seine Unschädlichkeit nicht nachgewiesen ist. Im Gegenteil: Thermische und mechanische Wirkungen auf Zellstrukturen sind seit Jahrzehnten bekannt.
Hier ist Ihre elterliche Verantwortung gefordert.

Ihrem Kind geht es am besten, wenn es in Ruhe wachsen darf. Untersuchungen und Tests sind nicht durch Neugierde und Wissenwollen zu rechtfertigen, denn sie können für Sie als werdende Eltern wie auch für ihr Baby Verunsicherung mit sich bringen. Diese belastet, kann zu Stress führen und sich auf die Bindung zu Ihrem Kind auswirken.

Frauen können sich und ihrem Körper vertrauen. Niemand von außen weiß besser als sie selbst, ob es ihr gut geht. Zusätzlich zu wissen, dass eine Hebamme ansprechbar ist, falls Fragen auftauchen, kann sehr beruhigend sein. Sie kann der Frau mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen zur Seite stehen.

Sollte ihr körperlicher Zustand oder der ihres Babys doch wider Erwarten zu Bedenken Anlass geben, wird sie die Frau ohne Zögern an eine Ärztln überweisen.

Falls Sie die längste Zeit zur Vorsorge bei einer Hebamme sind, wird diese Ihnen evtl. eine Ultraschalluntersuchung empfehlen, um die Lage der Plazenta (Mutterkuchen) sehen zu können und um herauszufinden, ob eine Zwillingsschwangerschaft vorliegt. Diese Untersuchung wird von Hebammen ab der 20. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Vor Durchführung dieser Untersuchung müssen Sie gegebenenfalls Ärztin/Arzt davon in Kenntnis setzen, dass Sie Ihr Recht auf Nichtwissen nutzen und keine Pränataldiagnostik wollen. Es ist auch Ihre Entscheidung, ob Sie das Geschlecht Ihres Kindes schon in der Schwangerschaft erfahren wollen.

11/2022

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