Rechte für Kinder – UN-Kinderrechte
Ab welchem Zeitpunkt haben Kinder Rechte?
Oder anders gefragt: Gibt es einen Zeitraum, in dem Kinder, egal in welchem Stadium ihrer Entwicklung sie sind, keine Rechte haben?
Für die Diskussion der Gegenwart geht es insbesondere um die Menschenrechte des Kindes vor der Geburt, die einzigartige Einheit von MutterBaby vor und während der Geburt und die Schutzwürdigkeit von beiden.
Anna Groß-Alpers (GreenBirth) übersetzte den Aufsatz von Bruce Abramson (1), gehalten 2004 in Genf. Abramson ist Menschenrechtsexperte und Jurist. Eine offizielle Übersetzung – z. B. der Bundesrepublik Deutschland – besteht bisher nicht. Vortrag: UN-Kinderrechte schützen das ungeborene Kind, stärken die werdenden Eltern.
Der lebendig geschriebene Text lohnt sich sehr, durchgearbeitet zu werden. Denn es scheint so, dass der Gesundheitsmarkt mit seinen Tests und die Geburtsmedizin mit Interventionen während der Geburt kaum das Bewusstsein haben, dass Kinder und ihre Mütter besonderen Schutz brauchen und Rechte haben, Menschenrechte.
Foto: GreenBirth Mitglied Marita Klippel-Heidekrüger informiert über die UN-Kinderrechte.
Die Frage der Reichweite der UN-Kinderrechte wurde lange Jahre strittig diskutiert. Das hing damit zusammen, dass die Frage des Schwangerschaftsabbruchs vor 30-40 Jahren in vielen Ländern, teilweise bis heute, nicht zufriedenstellend geklärt war.
In Deutschland ist verfassungsfest geregelt, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Kindes im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden müssen. Die Frau hat das Recht, sich auch gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Der Staat verpflichtet sie, sich bei dem Abwägungsprozess beraten zu lassen. Im Abtreibungsfall wird der Konflikt der Frau anerkannt und ihre Entscheidung vom Staat respektiert.
Eine Reform des § 218 nach Jahrhunderten der Verfolgung, Diskriminierung und Kriminalisierung von Frauen, die ein Kind nicht austragen konnten oder wollten, war eine wichtige Etappe und ein Erfolg in der Frauenbewegung der 1970-80er Jahre.
Für die Diskussion kann hilfreich sein, dass Kinder vor der Geburt ein „relatives Recht“ haben, das also abhängt von den Umständen, z. B. der individuellen Situation der Mutter. Frauen hingegen haben ein „absolutes Recht“, welches dem relativen Recht übergeordnet ist. Darum entscheidet die Mutter, ob sie das Kind nicht nur austragen, sondern auch darüber hinaus für sein Wohl sorgen und dafür Verantwortung übernehmen will.
(1) Der Aufsatz von Bruce AbramsonUN-Kinderrechte schützen das ungeborene Kind – stärken werdende Eltern. 2,50 € Schutzgebühr, Druckexemplar bitte hier bestellen.
03/2023