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Rechts­schutz-Ver­si­che­rung 

Wann sinnvoll?

Aufgrund der Situation in Geburtskliniken (z.B. durch Personalmangel, Zeitdruck, fehlende Zustimmung zu bestimmten Eingriffen, mangelhafte Aufklärung, usw.) kann es passieren, dass Ihnen etwas geschieht, was nicht rechtens erscheint und/oder wodurch Sie sich geschädigt fühlen. In einem solchen Fall ist es immer wichtig, zunächst das Gespräch mit dem Klinikpersonal zu suchen.

Lassen Sie sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten. Solch ein Gespräch sollte nie allein gemacht werden. Möglicherweise lässt sich der fragliche Sachverhalt so klären, dass Sie ihn nachvollziehen und akzeptieren können.

Stellt Sie dieser Versuch nicht zufrieden, erwägen Sie vielleicht rechtliche Schritte. Eine Strafanzeige zu stellen, ist kostenfrei und bei jeder Polizeidienststelle möglich. Ein solcher Schritt erfordert, dass Sie das Geschehen möglichst gut dokumentieren können, durch Kopien, aufgezeichnete Erinnerungen, aufbewahrte Whatsapp-Verläufe, Fotos, notierte Namen, Zeiten usw.

Erfolgt ein Widerspruch, oder die Strafanzeige wird zurückgewiesen, brauchen Sie Unterstützung von einer RechtsanwältIn, die Ihre Rechte vertritt. Das ist in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden, ohne dass der Erfolg garantiert werden kann.

Wenn Sie sich über eine „Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung“ informieren wollen, kann eine Telefonberatung hilfreich sein, und zwar bevor ein Schaden eingetreten ist.

Sie können sich an unseren Kooperationspartner, Herrn Kammerer wenden: „BrokerServiceTeam, Barbara Kammerer Versicherungsmakler“,
Tel.  0911/6326881 - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Gut zu wissen:
• Ratsam ist, wenn Sie sich von jedem Dokument, das Sie vor und während der Geburt unterschreiben, eine Kopie aushändigen lassen.
• Aussagen des Partners sind vollwertige Zeugenaussagen.
• Sie können den Geburtsbericht (handschriftlich dokumentierter Verlauf der Geburt) nachträglich anfordern, um die Abläufe rekonstruieren und nachvollziehen zu können. Ihn mit einer Hebamme Ihres Vertrauens durchzusprechen, kann zur Klarheit beitragen. Der Geburtsbericht wird in Kliniken 30 Jahre lang aufbewahrt und kann per E-Mail formlos angefordert werden.
• Wenn Sie einen Brief an die Klinik schreiben, um z. B. um ein Gespräch zu bitten, sollten Sie mehrere Adressaten einfügen, beispielsweise die Personen, mit denen Sie zu tun hatten, die Stationsleitung, Chef-ÄrztIn und Geschäftsleitung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Brief Beachtung findet.

11/2022

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