Rhesusfaktor – Rhesusprophylaxe
Blutgruppenunverträglichkeit
Es gehört zur Schwangerschaftsvorsorge, dass Ihre Blutgruppe festgestellt wird und auch, ob Ihr Rhesusfaktor positiv oder negativ ist.
Weniger als 15 % aller Menschen sind Rhesus-negativ.
Erfahrungsgemäß kann es zu Blutgruppenunverträglichkeiten kommen, wenn der Rhesusfaktor der Mutter negativ und der des Kindes positiv ist.
Weil die Blutgruppe des Kindes in der Schwangerschaft aber nicht bekannt ist und man nicht sicher sein kann, dass das Kind – wie Mutter und/oder der Vater – Rhesus-negativ ist, ist es üblich, die Prophylaxe allen Frauen mit negativem Rhesusfaktor zu verabreichen.
Rechtlich betrachtet bedarf die Medikation der Zustimmung der Mutter.
Wenn Sie einen negativen Rhesusfaktor haben, steht für Sie also die Beantwortung der Frage an, ob Sie eine Rhesus-Prophylaxe durchführen lassen möchten, entweder von Ihrer Hebamme oder von Ihrer Ärztin/vom Arzt. (Sie können sich das Rezept beim Arzt holen und mit dem Medikament Ihre Hebamme aufsuchen.)
Die Prophylaxe würde ggf. pränatal (vor der Geburt) in der 28.-30. SSW durchgeführt und postnatal (nach der Geburt) 2-72 Stunden nach der Geburt eines Rhesus positiven Kindes/eines Kindes, dessen Blutgruppe nicht bekannt ist.
Begründet wird die vorsorgliche Verabreichung von Anti-D-Immunglobulin mit der Gefahr einer Unverträglichkeitsreaktion. Voraussetzung dafür ist ein direkter Kontakt zwischen dem Rhesus-negativen Blut der Mutter und dem Rhesus-positiven Blut des Kindes. Dazu könnte es z.B. bei äußerer Einwirkung (z. B. Schnittentbindung) oder einer Fruchtwasseruntersuchung kommen.
Infolgedessen würden sich im Blut der Mutter Antikörper bilden, die in einer Folgeschwangerschaft auf das Kind übergehen und es gefährden könnten.
Die Rhesus-Prophylaxe wird kontrovers diskutiert. Es ist fraglich, ob sie in anderen Ländern ebenso routinemäßig durchgeführt wird wie in Deutschland.
Der Rhesusfaktor wurde zuerst bei Rhesusaffen entdeckt.
Foto: Pixabay free
11/2022