Nach § 218 Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Wenn keine soziale, medizinische oder kriminologische Indikation (Notwendigkeit) besteht, gelten Schwangerschaftsabbrüche als rechtswidrig.
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Schwangerschaftsabbrüche dürfen vom Arzt nur mit Einwilligung der Frau vorgenommen werden. Für den Schwangerschaftsabbruch besteht eine Beratungspflicht.
Der § 218 soll neu gefasst werden. Zurzeit (2024) finden auf Regierungsebene Beratungen dazu statt. NGOs wurden zu Stellungnahmen aufgefordert. Die Internationale Gesellschaft für Prä- und Perinatale Psychologie und Medizin verfasste eine lesenswerte Stellungnahme zu diesem wichtigen Thema. Mehr lesen Sie hier.
05/2024