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Schwangerschafts­nach­weis durch Ul­tra­schall – lieber nicht 

... wegen großer Verletzlichkeit im ersten Schwangerschaftsdrittel

Achtung! Die Rechtslage zum Gebrauch von Ultraschall während der Schwangerschaft hat sich geändert. ÄrztInnen und allen anderen Personen ist es untersagt, Ultraschall an ungeborenen Kindern anzuwenden, ohne medizinische Indikation.

Damit wird das Baby-Fernsehen – als private oder Ige-Leistung – zur Ordnungswidrigkeit, ebenso wie CTG-Messungen (Ultraschall-Herztonmessungen). Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit folgt der Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK) und stellt den Verbraucherschutz über die wirtschaftlichen Interessen von Ultraschall-AnwenderInnen.

Im Rahmen ärztlicher Schwangerenbegleitung werden weiterhin die drei sog. „Basisultraschall-Untersuchungen“ angeboten. Die Eltern entscheiden in jedem einzelnen Fall, ob sie ihr Kind mit Ultraschall untersuchen lassen wollen oder nicht.

Die Zellen des ungeborenen Kindes sind extrem verletzlich und störanfällig insbesondere im ersten Drittel der Schwangerschaft. Darum sind die menschlichen Nachkommen in diesem Entwicklungsstadium außerordentlich schutzbedürftig.

Die Feststellung der Schwangerschaft ist nur durch Vaginalultraschall möglich, nicht durch die Bauchdecke. Frauen sollten ihr Unbehagen dieser Untersuchungsmethode gegenüber ernst nehmen. Das Einführen des Vaginalultraschallkopfes in die mütterliche Scheide zu Beginn der Schwangerschaft ist besonders bedenklich, denn das winzige Kind bekommt eine besonders hohe Dosis von Schallwellen ab.

„Die Anwendung von pränatalem Ultraschall – früher, häufiger, länger, stärker – verschiebt das Risiko-Nutzen-Verhältnis zurzeit zunehmend in Richtung Risiko. Dieser gefährliche Weg muss und kann im Interesse unserer Kinder aufgehalten werden, ohne auf die wirklichen medizinischen Vorteile der pränatalen Ultraschall-Diagnostik zu verzichten.“
Dr. Otwin Linderkamp. Prof. (em.) Universität Heidelberg, Arzt für Kinder und Jugendmedizin, 2017.
Aus der Expertise des Wissenschaftlers geht hervor, dass Wirkungen insbesondere auf Zellebene durch Vibrationen, thermische Effekte und Cavitationen (Zellveränderungen durch die Bildung von Gasen) nachgewiesen sind.

11/2022

 

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