Stillen und Berufsarbeit – im Angestelltenverhältnis
Was sagt das Mutterschutzgesetz?
Im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit sind ihre Rechte festgeschrieben. Sie hat ein Anrecht auf bezahlte Stillpausen, mit den Möglichkeiten:
- das Kind zum Stillen gebracht zu bekommen,
- einen Rückzugsort zum Abpumpen aufsuchen zu können,
- oder zum Stillen sogar auch zum Kind hingehen zu können.
Wieder anfangen zu arbeiten, wenn eine Frau es möchte, ist kein Grund zum Abstillen. Je nach Alter des Kindes und Tätigkeitszeitraum macht es Sinn, die gesetzlichen Freistellungen einzufordern und für sich praktikabel umzusetzten.
Foto: Alexandra Betz
Und natürlich kann man auch einfach zu Hause nach Bedarf weiterstillen.
Je nach Betreuungsvariante und Alter des Kindes bekommt es bei Abwesenheit der Mutter und bei Bedarf, abgepumpte Milch, Ersatzmilch, feste Nahrung und Wasser.
Die mütterliche Brust richtet sich nach dem sich verändernden neuen Bedarf. Es sollte nicht zu einem Milchstau kommen.
Eine vollzeitarbeitende Mutter sagte einmal: „Meine Brust weiß, wann Wochenende ist."
Es ist zu beachten, dass eine stillende Mutter nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten darf, auch nicht an Sonn- und Feiertagen.
Manchmal möchte der Arbeitgeber dafür gerne einen schriftlichen Nachweis durch den Frauenarzt oder die Hebamme.
Julia Licht
11/2023