Ultraschall 3D – nutzlos aus Sicht der AOK
„Milliardengeschäfte im Ärztezimmer – Krankenkassen: Selbstzahler-Angebote unter der Lupe"
Wir lassen diesen Zeitungsartikel noch eine Weile auf unserer Homepage stehen, um zu zeigen, wie nötig es war, dass der Gesetzgeber dem Gesundheitsmarkt einen Riegel vorschob. Insbesondere interessiert hier der Kinderschutz, dem in Bezug auf den Ultraschallmarkt Vorrang gegeben wurde.
Oberster Prüfer kritisiert dreiste „Ige-L Könige" (Abschrift des Zeitungsartikels s. u. 17.7.2016)
Von Basil Wegener
Berlin. „Man sieht das Näschen, die Arme, die Hände und den Mund, wie er sich öffnet und schließt - per 3-D-Ultraschall können Eltern den Fötus im Mutterleib beobachten. Es ist die bisher letzte der vielen Selbstzahler-Leistungen, die der Medizinische Dienst der Krankenkassen überprüft hat. Das Ergebnis ist so negativ wie bei fast allen dieser Angebote: Einen erkennbaren Nutzen attestieren die Kassenprüfer der Methode nicht."
Dabei werden Patienten immer wieder zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGe-L) gedrängt, wie ein Beschwerdeportal der Verbraucherzentrale zeigt. Eine Patientin beschreibt hier, wie ihr der Frauenarzt beim ersten Besuch während der Schwangerschaft ein Formular zum Ankreuzen in die Hand drückte.
Tests auf Windpocken, Blutzucker, Wunsch-Ultraschall und sieben andere Angebote für jeweils 20 bis 150 Euro konnte sie wählen. „Natürlich möchte ich ein gesundes Kind bekommen", schreibt sie, „aber braucht man das alles?"
Knapp 20 Millionen IGeL-Leistungen werden laut Berechnungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK im Jahr erbracht – mehr als eine Milliarde Euro bekommen die Ärzte dafür. Kein Wunder, dass sie den Sinn dieser Leistungen verteidigen – und die Kassen das höchst kritisch sehen.
Wenn es um angeblich zweifelhafte Praktiken der Ärzte geht, ist Peter Pick, nicht zimperlich. Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Kassen-Spitzenverbandes, sozusagen der Chef der Kassenprüfer, wirft vor allem Frauen- und Augenärzten, Orthopäden, Hautärzten und Urologen vor, besonders oft IGeL-Leistungen auf dreiste Weise verkaufen zu wollen:
„In der Branche spricht man von den IGeL Königen.“
Ihn ärgere es, wenn Sätze fallen wie: „Das sollte Ihnen Ihre Gesundheit wert sein.“
Während der Schwangerschaft ist es so:
Drei Ultraschall-Untersuchungen werden angeboten, um mögliche Fehlbildungen oder andere Komplikationen früh zu erkennen. Einschlägige Studien haben bezüglich des Nutzens keine Unterschiede zwischen dem spektakulären 3-D-Babyfernsehen und dem normalen Ultraschall gezeigt.
Bei einem anderen Ultraschallverfahren zur Untersuchung der Blutgefäße gibt es zwar Studien, die darauf hindeuten, dass dadurch die Zahl von Totgeburten etwas gesenkt werden kann, andere Studien ergaben aber das Gegenteil.
„Ähnlich ist das bei anderen Angeboten: etwa der Messung des Augeninnendrucks – für Hinweise auf einen zusätzlichen Nutzen sei die Studienlage zu dürftig. Patienten könnten aber verunsichert werden. Ob es um die operative Behandlung des Schnarchens geht, den Thrombose-Check oder Akupunktur bei Spannungskopfschmerz: Stets fehlt es laut Kassen an Beweisen, dass die Methoden etwas bringen."
11/2022