Presseerklärung
Ein neues Gesetz beschränkt Ultraschallanwendungen für ungeborene Kinder. Ultraschall kann zu Zellveränderungen und Zellschädigungen bei Ungeborenen führen.
Ultraschall ist deshalb ab 31.12.20 außerhalb der drei in die Mutterschaftsrichtlinien integrierten Basis-Ultraschallanwendungen verboten und nur noch mit medizinischer Indikation, einer Risiko-Nutzen-Abwägung, Aufklärung und Einwilligung der Mutter möglich.
Verfasser der PE:
Vorstand GreenBirth e.V.
Astrid Saragosa,
Psychotraumatologie
Beiratsmitglieder:
Irene Behrmann,
M.A. Erziehungs-
wissenschaften
Prof. Dr. Sven Hildebrandt,
Gynäkologe
Prof. Dr. Otwin Linderkamp,
Neonatologe
04/2023