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Vaginale Geburt nach Kai­ser­schnitt – Aus­sagen von Richt­li­nien

Ist nach Kaiserschnitt eine vaginale Geburt möglich?

Viele Frauen wünschen sich nach einem Kaiserschnitt eine normale, naturgemäße Geburt, nicht selten auch außerklinisch. Bei diesen Fragen sind zwei Richtlinien maßgeblich:

1. S3-Leitlinie Vaginale Geburt am Termin
2. Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld

Was steht dazu in der S3-Leitlinie?
LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Seitenangabe bzw. Ziffern markiert.

GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv und Einfügungen […]von GreenBirth.

Leitlinie:
Die Frau soll über „Möglichkeiten der vaginalen Geburt bei Zustand nach Sectio caesarea [Kaiserschnitt], ... und weitere Aspekte“ informiert werden. (3.2)

GreenBirth:
Diese für Eltern wichtigen Themen sind in der LL nur kurz abgehandelt, warum? Weil hier Kriterien für außerklinische Geburten mit hineinspielen. Deswegen ziehen wir hier diese „Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld“ - die auch Geburten im Geburtshaus betreffen - zurate.

Die Kriterien sind für die Abrechnung der Hebammen mit den Krankenkassen verbindlich (Stand 2022).
Was steht in den Kriterien zu Geburten im häuslichen Umfeld, bezogen auf  Geburten nach Kaiserschnitt?
(Sectio caesarea  = 1 x Kaiserschnitt - Re-Sectio = 2 x Kaiserschnitt)

- Wenn das erste Kind mit Kaiserschnitt geboren wurde, ist danach die Geburt zuhause oder im Geburtshaus möglich.
- Bei „Zustand nach Re-Sectio ohne nachfolgende vaginale Geburt“ ist eine außerklinische Geburt nicht mit der Krankenkasse abrechenbar (S.3).

Zustand nach Re-Sectio bedeutet, dass die Frau bereits 2 x einen Kaiserschnitt hatte. Falls die Frau danach zuhause ihr Kind gebären möchte, kann die Hebamme dies nicht mit der Krankenkasse abrechnen.
- Aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechtes „darf" die Frau auch nach zwei Sectiones eine Hausgeburt anstreben, jedoch positionieren sich alle Fachgesellschaften wegen des erhöhten Risikos einer Uterusruptur dagegen.
Die Hebamme darf im Einzelfall entscheiden, was sie (als Selbstzahlerleistung) mit tragen kann und will.

Allgemeine Informationen zur Leitlinie
Kurzfassung der Leitlinie

03/2023

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