Wassergeburt – S3-Leitlinie
Was steht dazu in der S3-Leitlinie?
LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung. Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Seitenangabe markiert. Zu beachten sind sprachliche Feinheiten, wie der Unterschied zwischen „soll" und „sollte".
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von Greenbirth.
Leitlinie:
Ob eine Wassergeburt Vor- oder Nachteile für Mutter und Kind hat, kann wissenschaftlich zurzeit nicht nachgewiesen werden. (S. 76)
GreenBirth: Eine Wassergeburt wird in der Klinik nur bei 4,5 % Frauen, in Geburtshäusern hingegen bei 22,1 % durchgeführt. (GKV-Pilotstudie zum Vergleich von 30.000 außerklinischen Geburten mit 60.000 klinischen Geburten 2011 – gesunder Mütter und Kinder – S. 25).
Kein Wunder, wenn die Vorteile der Wassergeburt in einer Klinik, bei dieser zahlenmäßig geringen Umsetzung des Angebotes (das aber beworben wird), nicht beforscht wurde. Außerklinisch tätige Hebammen setzten diese Geburtsmöglichkeit durch. Die Akzeptanz in Kliniken ist nicht ohne weiteres gegeben, z. T. wohl bedingt durch eine knappe Personaldecke.
Unseres Erachtens sagt diese Leitlinienempfehlung etwas über die geringe Umsetzung in Kliniken aus und über fehlende Forschung, an der wohl kein Interesse besteht.
Allgemeine Informationen zur Leitlinie
Kurzfassung der Leitlinie
11/2022