Zwischen die Stühle geraten – Vorsorge bei Ärztln, Hebamme oder beiden?
Schwangere Frauen entscheiden
Hier Vorsorge bei der Ärztin, da bei der Hebamme? Was gilt, was ist rechtens?
1. Ein Arztvorbehalt (in den Mutterschaftsrichtlinien) bezüglich der Hebammenvorsorge wurde im Februar 2023 ersatzlos gestrichen.
Warum? Weil Hebammen und Ärztlnnen gleichberechtigt Vorsorge bei schwangeren Frauen durchführen dürfen.
Die Frau entscheidet, wann sie zu welcher Fachperson geht.
2. Das Recht auf Selbstbestimmung für die eigene Gesundheit und damit das Wahlrecht, sich dort hin zu wenden, wo es die Frau für richtig hält, ist im Grundgesetz Artikel 2,2 verbrieft. Die Frau darf also nach eigenem Ermessen und Wohlbefinden mal auf dem einen, mal auf dem andern Stuhl Platz nehmen.
3. Das Hebammen-Berufsrecht regelt auch auf nationaler und europäischer Ebene, dass Hebammen die Kompetenz haben, vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit eine schwangere Frau zu begleiten.
Die Hebamme hat auch die berufliche Zuständigkeit und die Verpflichtung, eine schwangere Frau an eine Ärztin zu verweisen, wenn eine Schwangerschaft nicht regelrecht verläuft.
4. Ärzte dürfen Vorsorge anbieten. Jedoch haben sie die Pflicht, zur Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen. Das gilt auch für die Klinik und sogar für die Anwesenheit bei einem Kaiserschnitt.
03/2023