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Telemetrie und CTG – S3-Leit­li­nie

Was steht dazu in der S3-Leitlinie?

LL = Aussagen der S3-Leitlinie, Kurzfassung.
Wir geben den Inhalt in nichtmedizinischer Sprache wieder. Zitate sind mit „…“ und Seitenangabe markiert.
GreenBirth: Wir erläutern ohne den Anspruch der Vollständigkeit und ohne Gewähr. Alle Hervorhebungen, fett oder kursiv von GreenBirth

Leitlinie:
ctg unsplash freeFoto: Unsplash free
Mit dem CTG werden Herztöne des Kindes und der Mutter ermittelt.
Zur Verfügung steht der bekannte Gürtel, welcher mit Elektroden besetzt ist und der Frau um den Bauch geschnallt wird. Er darf nicht verrutschen, darum muss die Frau liegen. Alternativ gibt es die Ableitung durch Telemetrie. Das ist eine drahtlose CTG-Überwachung. Dann kann sich die Frau frei bewegen. Dies soll laut LL den Frauen angeboten werden.
„Die Interpretation von CTG-Aufzeichnungen mit Hilfe von computergestützten Systemen sollte aktuell nicht routinemäßig eingesetzt werden.“ (S.  40) Das CTG soll auch nicht mehr Alleinentscheidend sein. In der LL werden einige zentrale Aspekte genannt, welche in die Gesamtbeurteilung mit einfließen sollen.

GreenBirth: Die Anwendung des CTG steht und fällt mit einer Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme. Ist dieser Betreuungsschlüssel klinisch nicht gegeben, wird den Frauen das CTG verordnet werden. Darum fordern wir vorrangig die Ausbildung von Hebammen und deren Rückgewinnung für den Beruf. Wir fordern ausdrücklich eine Stärkung der außerklinischen Geburtshilfe, die mit weit weniger Technik auskommt und sich dem Geburtsgeschehen individuell besser anpassen kann.

Wir zitieren aus der Dokumentation Kinderrechtsverletzungen während Schwangerschaft, Geburt und in den ersten Lebenstagen (2019), S. 24
„…Das CTG verwendet Puls-Doppler-Wellen, die energiereicher sind als der bildgebende Ultraschall und das Kind daher wahrscheinlich stärker belasten. Mögliche Schäden können insbesondere durch Temperaturanstieg im Gehirn entstehen. Untersuchungen bei Kindern wurden aber bisher nicht durchgeführt.“
Das CTG ist als diagnostisches Instrument umstritten. Es kommt zu 50% und mehr Fehlinterpretationen, was den Gesundheitszustand des Babys betrifft, mit möglichen gravierenden Folgen. Das CTG bildet den Zwischenschritt bei der Verkettung von Eingriffen zur Schnittentbindung:
Wehenmittel → CTG (mit Fehlinterpretation) → Kaiserschnitt:
Wehenmittel erfordern die CTG Überwachung, CTG-Überwachung mit hoher Rate von Fehlinterpretationen führt zu einer hohen Zahl von Kaiserschnitten.

Die hohe Zahl von Fehlinterpretationen, was den Gefährdungszustand des Kindes betrifft, wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) angegeben. Es gibt Angaben von Klinikerlnnen, die weit weit darüber liegen.

Allgemeine Informationen zur Leitlinie
Kurzfassung der Leitlinie

12/2022

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