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Ultraschall – An­wen­dun­gen im Über­blick

Ein großer Markt

Gut zu wissen: schwangere Frauen sind zu keiner einzigen Ultraschalluntersuchung verpflichtet. Weder im Rahmen der Vorsorge (Basis-Ultraschall) noch zu zusätzlichen Untersuchungen.

Ultraschalluntersuchungen (außer den 3 Basis-Ultraschallen) bedürfen einer Indikation (medizinischer Grund). Sie sind ohne diesen eine Ordnungswidrigkeit und nicht erlaubt.
Hebammen dürfen zur Herztonerfassung ein Dopton benutzen.

o Ursprünglich kam Ultraschall bei der Kriegsmarine zur Ortung von U-Booten zum Einsatz.
o Seit ca. 1960 wird Ultraschall, ein bildgebendes Verfahren, in der Geburtsmedizin eingesetzt: zur Diagnostik bei Hochrisikoschwangerschaften und für spezifische geburtsrelevante Abklärungen.
o Ein Schallkopf wird über die Bauchdecke der schwangeren Frau geschoben. Die ausgesendeten Schallwellen sind hochenergetisch und durchdringen die Bauchdecke, das Fruchtwasser und das kindliche Gewebe von Knochen, Drüsen und Organen. Die Schallwellen werden wie beim Echo zurückgeworfen, aufgefangen und zu einer Abbildung auf dem Monitor zusammengesetzt.

o Es gibt auch den Vaginal-Ultraschall, bei dem der Schallkopf in die Scheide der Frau geschoben wird, um näher am Kind zu sein.
o In der Schwangerschaft sind drei 2D-Basis-Ultraschall-Untersuchungen in der 13. bis 16. Woche, der 21. bis 24. Woche und der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche erlaubt und von den Krankenkassen bezahlt.
o Beim 3- und 4D-Ultraschall sind die Ultraschallwellen deutlich stärker als bei der 2D-Technik.

o Den sogenannten Fein-Ultraschall kann eine schwangere Frau statt des 2. Basisultraschalls wählen. Er wird auch Organultraschall/Feinultraschall oder Missbildungs-Ultraschall genannt. Er wird zwischen der 19. + 23. SSW von einem Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Pränataldiagnostik durchgeführt, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatal-Zentrum.
Hierbei wird nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts, der Fruchtwassermenge und der Plazenta geschaut. Darüber hinaus wird nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten gesucht. Die Dauer dieser Untersuchung: ca 50 Minuten. Dies kann eine hohe Belastung für das Kind sein.

o Ergänzend wird ggf. ein Doppler-Ultraschall durchgeführt. Dabei werden die Blutflussgeschwindigkeit in den Blutgefäßen des Kindes und der mütterlichen Gebärmutter gemessen (meistens ab der 20. SSW), um Rückschlüsse auf die Versorgungssituation des Kindes ziehen zu können.
o Das Bild auf dem Monitor entsteht nicht durch Fotografie.
o Ultraschallanwendungen dürfen nur von Ärzten vorgenommen werden.

o Ultraschalluntersuchungen gehören nicht zur Vorsorge, sie sind ein Zusatzangebot der Geburtsmedizin.
o Ultraschalluntersuchungen dienen vor allem der Pränataldiagnostik, d. h. der Suche nach Normabweichungen und Fehlern.

o CTG-Herztonmessungen sind Ultraschalluntersuchungen.
o Eltern haben das Recht auf Nichtwissen und eine ungetestete Schwangerschaft

11/2022

 

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