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Vorsorge – Grund­in­for­ma­tion 

Vorsorge von Pränataldiagnostik unterscheiden

Wir empfehlen schwangeren Frauen eine maß- und sinnvolle Vorsorge – sich selbst und ihrem Kind zuliebe.

Untersuchungen, die ausschließlich der Vorsorge dienen, werden von Hebammen durchgeführt. Beim Arzt ist durch den Einsatz von Ultraschalluntersuchungen der Übergang zur Pränataldiagnostik fließend.

Wir möchten Eltern bewusst machen, dass sie ihre Wahl zwischen Geburtshilfe und Geburtsmedizin meist schon in dem Moment treffen, in dem sie zur Feststellung der Schwangerschaft entweder eine Hebamme oder einen Arzt aufsuchen.

Die Hebamme steht für Geburtshilfe, der Arzt für Geburtsmedizin.
Wenn Sie sich von einer Hebamme betreuen lassen, können Sie sicher sein, dass diese nur die bei gesunden Frauen notwendige Vorsorge anbietet und z. B. Blutgruppe, Urin, Herztöne, Rhesusfaktor und Gewicht kontrolliert. Diese Untersuchungen trägt sie in den Mutterpass ein und kann sie mit der Krankenkasse abrechnen. Gibt es eine Abweichung im normalen Schwangerschaftsverlauf, werden Sie von der Hebamme an eine Arztpraxis zur Abklärung überwiesen. Sie können Hebamme und Arzt parallel in Anspruch nehmen.

Vorsorge durch Hebammen und Ärzte ist gleichberechtigt

Beide tragen die Ergebnisse der Vorsorge in den Mutterpass ein. Der Mutterpass ist ein Untersuchungsheft, welches einer Frau von Hebamme oder Arzt ausgehändigt wird, wenn eine Schwangerschaft festgestellt worden ist.

Darin sind deutlich mehr Eintragungen möglich, als für die Vorsorge nötig wären. Warum? Weil zusätzliche Untersuchungen von Ärzteverbänden in Absprache mit Krankenkassen beschlossen worden sind und weil Ärzte vor allem Risiken erkennen wollen und auch müssen, das ist ihre Profession.

Allerdings müssen Eltern auch wissen, dass  Risiken viel zu häufig im Mutterpass angekreuzt werden, um mehr Untersuchungen mit der Krankenkasse abrechnen zu können.
Hebammen nennen schwangere Frauen nicht „Patientin". Hebammen gehen davon aus, dass Schwangerschaften etwas Natürliches sind. 85-90 % der Frauen sind laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gesund. In Deutschland wird dessen ungeachtet etwa 65-75 % der Frauen (unterschiedliche Angaben) ein Risiko bescheinigt.

Achtung Gesundheitsmarkt!
Hebammen benutzen zumeist das bekannte Hörrohr. Ärzte verwenden in der Regel das CTG (Ultraschall). Die ärztlichen Leitlinien empfehlen CTG-Untersuchungen aber erst ab Erreichen des errechneten Geburtstermins (ET). Trotzdem wird das Gerät benutzt und die Krankenkassen bezahlen diese Benutzung.

Drei Ultraschall-Basisuntersuchungen (nur ärztliche Leistung) werden in der Schwangerschaft angeboten und bezahlt. Ultraschalluntersuchungen gehören nicht zur Vorsorge, sondern zur Pränataldiagnostik (Suche nach genetischen Abweichungen und „Fehlern“).

gesundheitsmarkt igel bezahlen1Ca. 100 Tests werden schon einer gesunden Frau angeboten. Man nennt dies „Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGe-L).
Die Krankenkassen bezahlen diese deswegen nicht, weil IGe-Leistungen nicht als medizinisch notwendig angesehen werden oder weil ihr Nutzen wissenschaftlich nicht gesichert sind. Das bedeutet: Bei IGe-Leistungen fehlt der Nachweis einer positiven Wirkung. Und der Nachweis, dass sie nicht schädigen.
Wir empfehlen alles zu vermeiden, was Sie, Ihre Schwangerschaft, Ihr Kind und Ihren Geldbeutel belasten kann.

Es gibt keinerlei verpflichtende Untersuchungen.
In Bezug auf die Vorsorge wie auch bei Tests müssen Sie gefragt und aufgeklärt werden. Alle Leistungen sind freiwillig und bedürfen Ihres Einverständnisses. Elternrechte sind verfassungsrechtlich ein hohes Gut (Artikel 2,2 Grundgesetz) Sie stehen über dem Berufsrecht von Hebammen und Ärztlnnen.
Foto privat

11/2022

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