Zustimmung zu Eingriffen
Nichts ohne Ihre Unterschrift
Mit Ihrer Unterschrift dokumentieren Sie Ihr Einverständnis. Ihr Einverständnis setzt voraus, dass Sie umfassend informiert wurden über einen geplanten Eingriff bei Ihrem Kind. Da es immer auch Unvorhergesehenes gibt, wie die Erfahrung zeigt, sichern sich Ärzte und Klinikpersonal ab. Ein Teil der Aufklärung sagt darum immer etwas über mögliche Risiken.
Manchmal bekommen Sie etwas schriftlich, was Sie durchlesen sollen, um es danach zu unterschreiben. Lesen Sie immer genau, damit Sie entsprechende Fragen stellen können.
Beispiel Blutspende/Bluteinlagerung
Werden Sie um eine Blutspende beim Abnabeln gebeten, müssen Sie darüber aufgeklärt werden, dass Ihr Kind in diesem Fall mindestens auf ein Drittel seines Blutes verzichten muss, was besonders in der Umstellungsphase auf die Lungenatmung eine erhebliche Beeinträchtigung sein kann. Sie müssen darüber aufgeklärt werden, dass Ihr Kind dadurch evtl. zusätzliche Sauerstoffgaben braucht oder sogar Reanimation und Bluttransfusion erforderlich sein kann. Auch müssen Sie darüber aufgeklärt werden, dass die Lösung der Plazenta aus der Gebärmutter dadurch erschwert sein kann. Sie müssen also für sich selbst zustimmen und im Namen Ihres Kindes, weil es sich um das Blut Ihres Kindes handelt.
Beispiel Aufklärung über eine außerklinische Geburt
Auch gegenüber einer Hebamme müssen Sie unterschreiben, dass Sie über die Rahmenbedingungen einer außerklinischen Geburt umfassend informiert wurden. Dennoch können Sie im Einzelfall das tun, was Sie selbst verantworten wollen.
Aufklärung über den Rahmen einer klinischen Geburt
Sie können gut vorbereitet dem aufnehmenden Personal Ihre Wünsche mitteilen. Keine Weheneinleitung, lieber wieder nachhause schicken?! Wollen Sie eine Verweilkanüle von Anfang an? Wenn nicht, müssen Sie danach fragen. Wollen Sie eine Wannengeburt? Wenn ja, müssen Sie danach genau fragen, weil nur 4 % der Frauen in der Klinik das Glück haben. Wollen Sie, dass Ihr Kind nicht abgenabelt wird, bevor die Nabelschnur auspulsiert ist, müssen Sie sagen, dass sie wollen, dass abgewartet wird. Die neue Leitlinie von 2020 weist darauf hin, dass Sie das entscheiden können. Achten Sie darauf, dass Ihre Wünsche aufgeschrieben werden. Schreiben Sie auf, was Sie gern wollen und kopieren Sie ihr Aufgeschriebenes. Kliniken sind mittlerweile durchaus willens, auf Wünsche von Eltern einzugehen. Fragen Sie beim üblichen Elterninformationsabend danach, ob in dieser Klinik nach den neuen Leitlinien gearbeitet wird. Damit machen Sie auch andere Eltern hellhörig. Denn wenn sich etwas verändert, dann durch diejenigen Eltern, die gut Bescheid wissen.
Beispiel Aufklärung über eine pränataldiagnostische Untersuchung (PND)
Aus der Untersuchung in Einzelfällen wurde inzwischen fast Normalität. Insbesondere Frauen ab 35 Jahren geraten unter großen Druck, sich vielen PND-Untersuchungen zu unterziehen, Auch Frauen, die einmal ein Kind verloren haben, stehen unter der Sorge, das diesmal alles gut gehen möge. Das macht anfällig für die PND, obwohl Tests nicht heilen können. Eltern machen sich nicht immer klar, dass selbst Andeutungen, dass etwas mit geringster Wahrscheinlichkeit sein könnte, zu großer Beunruhigung führen kann. Häufig folgen dennoch weitere Untersuchungen und Tests, die z. T. für das Kind mit einem Lebensrisiko verbunden sein können (z. B. die Fruchtwasserpunktion).
Ein Bluttest, der seit 1.Juli 2022 von der Krankenkasse finanziert wird, verschweigt: je jünger Sie sind, desto mehr falsch-positive Ergebnisse gibt es. Das bedeutet, dass z. B. bei 26jährigen Frauen, die den Bluttest machen, 47 % von ihnen ein falsches Ergebnis bekommen werden. Bei fast jeder zweiten Frau wird also eine Wahrscheinlichkeit bescheinigt, die falsch angezeigt wurde. Nur durch den riskanten Fruchtwassertest kann aufgeklärt werden, ob das Kind eine Gen-Auffälligkeit hat oder nicht.
Inzwischen fordern immer mehr Frauen dass ihr Recht auf eine ungetestete Schwangerschaft anerkannt und nicht laufend infrage gestellt wird.
Der Gesetzgeber hat vor PND-Eingriffen eine Aufklärungspflicht gesetzt. „Häufig wird pränatale Diagnostik ohne vorherige ausreichende Information und Aufklärung über die Risiken und Aussagekraft der Tests in Anspruch genommen", sagt Claudia Heinkel, Leiterin der PUA-Beratungsstelle in Stuttgart. Dazu gehört auch die Aufklärung über das Recht auf Nichtwissen. Die dafür notwendige Zeit fehlt meist in den Praxen. Faktisch kommen erst dann Eltern in die Beratung, nachdem sie in einem Testverfahren eine Diagnose haben, die sie vor die Frage stellt, Spätabtreibung Ja oder Nein. Das ist für die Eltern aktuell und für alle weiteren Schwangerschaften eine schwere Belastung.
Eltern brauchen eine große Portion Selbstbewusstsein, um sich dem Trend zur PND entgegenzustellen.
Ultraschall
Ab 2021 gilt, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft nur mit medizinischer Indikation erlaubt sind. Die drei im Mutterpass vorgesehenen Basis-Ultraschalle wertet der Gesetzgeber als vertretbar. Damit verfügte der Gesetzgeber eine Reduzierung des sich ausufernden Gebrauchs von Ultraschall, als sei diese Technik harmlos. Gerade diese Harmlosigkeit konnte aber bisher nicht bewiesen werden. Im Gegenteil sprechen viele Untersuchungen im Tierversuch oder in Bezug auf Gewebeveränderungen dafür, dass diese Technik Risiken birgt.
Ein Flyer informiert Sie über die gültige Bestimmung und wann ein Ultraschall sinnvoll sein kann.
Eine wissenschaftliche Expertise erfasst kurz und prägnat Studien, die weltweit gemacht wurden.
Wir empfehlen: Sie machen alles richtig, wenn Sie die Vorsorge in der Schwangerschaft wahrnehmen. Sie können sich gut an dem orientieren, was Hebammen anbieten.
Pränataldiagnostik (PND) und IGe-Leistungen sind keine Vorsorge. Die gibt es nur in Arztpraxen. Sie dienen ausschließlich der Fehlersuche und dem Erkennen von Kindern mit Normabweichungen. Dies ist nur in begründeten Einzelfällen erforderlich und zu vertreten. Denn die seelischen Folgen von wochenlangem Stress für die Eltern und für das Kind sind oftmals ein hoher Preis, der sich jahrelang belastend auswirken kann. Das jedenfalls lehren uns Erfahrungsberichte von Eltern und Psychotherapeutlnnen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, um z. B. Angststörungen zu behandeln.
12/2022